Bundeskabinett billigt Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

Das Bundeskabinett hat den Entwurf zur Änderung der

Stromnetzzugangsverordnung

(StromNZV) beschlossen. Die deutsche

Stromgebotszone

kann auch künftig nicht einseitig durch die Übertragungsnetzbetreiber geteilt werden.
Der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Rainer Baake, hierzu: „Die deutsche Stromgebotszone zeichnet sich durch ihre Einheitlichkeit aus, die für gleiche Bedingungen für Netzzugang, Stromerzeugung und Strombezug im gesamten Bundesgebiet sorgt. Der beschlossene Entwurf stellt sicher, dass über eine Änderung des Gebotszonenzuschnitts nicht einseitig durch die Übertragungsnetzbetreiber entschieden werden kann, sondern dass eine solche Entscheidung in den dafür vorgesehenen europäischen Prozessen erfolgt. Die

Einheitlichkeit

der deutschen Stromgebotszone ist bislang ebenso wie die nationalen Pflichten der Betreiber von Übertragungsnetzen im Hinblick auf die Wahrung der einheitlichen deutschen Stromgebotszone nicht ausdrücklich geregelt. Da es sich hier um eine Regelung handelt, die lediglich den Status Quo festschreibt und für Rechtsklarheit sorgt, kann sie durch die derzeit geschäftsführend tätige Bundesregierung getroffen werden. Sie sichert die Handlungsfähigkeit der nächsten Bundesregierung und des Bundestages.“
In einer einheitlichen Stromgebotszone ist der

A

ustausch von Energie ohne Kapazitätsvergabe

vorgeschrieben. Dies gewährleistet, dass die Grundbedingung für den Netzzugang in ganz Deutschland einheitlich ist. Als Folge der Teilung der Stromgebotszone wären die

Großhandelsstrompreise

in Deutschland nicht mehr einheitlich. Es würden also Nachteile entstehen, wenn die Einheitlichkeit der Stromgebotszone nicht abgesichert würde. Die nächste Bundesregierung bleibt frei darin, den Zuschnitt der deutschen Stromgebotszone neu zu bewerten und die Prozesse auf europäischer Ebene zu begleiten.
Quelle: BMWi

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