Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz entscheiden Eigentümerinnen und Eigentümer selbst, welche Heizung sie einbauen. Die Bundesregierung erleichtert den Weg zum klimafreundlichen Heizen und fördert klimafreundliche Heizungen.
Nach dem Bundestagsbeschluss hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz auch den Bundesrat passiert. Das Gesetz dient dazu, Gebäude klimafreundlicher zu heizen und Hauseigentümern die Entscheidungsfreiheit für ihre Heiztechnik zu lassen. Das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt das alte Gebäudeenergiegesetz. Damit setzt die Bundesregierung ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf am 13. Mai auf den Weg gebracht. Die wesentlichen Änderungen können damit nach Verkündung in Kraft treten.
Anforderung von 65 Prozent erneuerbare Energien entfällt
Die Bundesregierung gestaltet die Gebäudemodernisierung mit dem Gesetz technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher. Die gesetzliche Vorgabe eines einheitlichen Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandsbauten entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können selbst entscheiden, welche Heizungsart sie einbauen: So können neben Wärmepumpen, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Mieterinnen und Mieter sollen vor überhöhten Nebenkosten infolge des Einbaus einer unwirtschaftlichen Heizung geschützt werden. Die Regierungsfraktionen im Bundestag haben zusätzlich eine Härtefallregelung für Vermietende bei der CO2-Kostenaufteilung aufgenommen.
Der ZVEH warnt: GModG und die Umstellung der BEG-Förderung können Kostenfalle für Bürger bedeuten
„Das Bekenntnis der Bundesregierung, an der Energiewende festzuhalten, droht zum Lippenbekenntnis zu werden“, kommentiert Alexander Neuhäuser, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), die im Bundestag erfolgte Verabschiedung des sogenannten „Gebäudemodernisierungsgesetzes” (GModG).
Das neue GModG ersetzt die bisherige 65-Prozent-Regelung nicht. Öl- und Gasheizungen können damit weiterhin unbegrenzt eingebaut und betrieben werden. Gleichzeitig wurde die BEG-Förderung zum 21. Juli 2026 kurzfristig gekürzt. Vor allem Haushalte mit mittleren und höheren Einkommen erhalten künftig geringere Zuschüsse. Zusammen mit dem Wegfall der 65-Prozent-Regelung setzt dies Anreize für den Einbau fossiler Heizungen – obwohl dies langfristig „zur Kostenfalle werden“ kann.
Kurz nach der Ankündigung der geänderten BEG-Förderung wurde das KfW-Antragsportal geschlossen. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer können dadurch nicht mehr von den bisherigen Förderbedingungen profitieren. Alexander Neuhäuser kritisiert: „Die kurzfristigen Entscheidungen, die BEG zu ändern und das Antragsportal zu schließen, sind kommunikativ eine Katastrophe und stellen die Glaubwürdigkeit der Förderung in Frage. Viele, die sich darauf verlassen haben, bis 2029 beim Einbau einer Wärmepumpe unterstützt zu werden, haben nun das Nachsehen.“
Nach Ansicht des ZVEH wird die mit der GModG-Novelle angestrebte Planungssicherheit durch die gleichzeitige Kürzung der BEG-Förderung untergraben.
ZVEI bewertet GModG differenziert
Nach Einschätzung von Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung, setzt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wichtige Impulse für die Modernisierung des Gebäudebestands. Weber bemängelt aber auch, dass das Gesetz hinter weitergehenden Möglichkeiten einer kosteneffizienten Gebäudewende zurückbleibe:
„Der Bundestag hat den Gesetzentwurf an wichtigen Stellen verbessert. Insbesondere bei Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Beleuchtungssteuerung, Stromdirektheizungen und Wärmepumpen-Hybridheizungen sendet der Gesetzgeber damit ein wichtiges Signal für Investitionen in moderne Gebäudetechnik.“ Gleichzeitig bleibe das Gesetz „hinter der angekündigten 1:1-Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) zurück“, da wichtige technische Möglichkeiten zur Steuerung und Vernetzung von Gebäuden ungenutzt blieben. Positiv bewertet Weber, „dass nun Klarheit über die zukünftigen Rahmenbedingungen besteht und so die Planungs- und Investitionssicherheit für Eigentümer, Handwerk und Industrie gestärkt sind.“ Für eine erfolgreiche Gebäudewende fordert er zudem bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen, insbesondere eine Senkung der Stromsteuer und einen verlässlichen Start des ETS2.








