Meis­terpflicht für zwölf Hand­werke wieder ein­geführt

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 12. Dezember 2019, für die Annahme eines Gesetzentwurfs von CDU/CSU und SPD zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften ausgesprochen. Der Entwurf wurde in einer vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung mit breiter Mehrheit bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Abschließend wurde ein wortgleicher Gesetzentwurf der Bundesregierung für erledigt erklärt. Der Bundesrat hatte gegen den Regierungsentwurf keine Einwendungen erhoben. Im Jahr 2004 war in 53 Berufen die Meisterpflicht weggefallen. Mit der Reform der Handwerksordnung wollte die Bundesregierung damals einfachere Tätigkeiten für Selbstständige öffnen. Bis dahin durften diese Betriebe nur von ausgebildeten Handwerksmeistern geführt werden.

Die neue Meisterpflicht beschränkt sich bisher auf folgende Berufe:

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Estrichleger
  • Behälter- & Apparatebauer
  • Parkettleger
  • Betonstein- und Terrazzobauer
  • Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker
  • Raumausstatter
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Glasveredler
  • Drechsler
  • Böttcher
  • Orgel- und Harmoniumbauer

Quelle: Bundesregierung

Print Friendly, PDF & Email

Comments are closed.