Förderung des Bundesverkehrsministeriums für das E-CarSharing sei realitätsfern

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat am 05.12.2017 eine neue Förderrichtlinie für Elektromobilität vorgelegt und am 17.12.2017 zur Einreichung von Anträgen aufgefordert. Das Förderprogramm ist Bestandteil des "Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2010" und soll unter anderem für das CarSharing gelten. Die vom Ministerium definierten Förderbedingungen sind jedoch aus der Sicht von CarSharing-Anbietern realitätsfern.
Die deutschen CarSharing-Anbieter haben in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, die Elektromobilität voranzubringen. Der Anteil von E-Fahrzeugen in der nationalen CarSharing-Flotte liegt derzeit bei rund 10 Prozent. Weitere Anstrengungen sind nötig, aber die verfügbaren Ressourcen sind vor allem bei den mittelständischen Anbietern begrenzt. Eine Förderung des Elektro-Anteils im CarSharing ist daher grundsätzlich richtig. Die nun vom BMVI vorgelegte Förderrichtlinie geht an den tatsächlichen Problemen jedoch vorbei und trägt nicht dazu bei, die Wirtschaftlichkeit von Elektrofahrzeugen in CarSharing-Flotten nennenswert zu verbessern.

Die Probleme

Die

Förderung

von bis zu 40 Prozent der Mehrkosten der Fahrzeugen sei im Vergleich zu niedrig, wie der Bundesverband CarSharing berichtet. Das Land Baden-Württemberg hatte die Beschaffung von E-Fahrzeugen 2016 bereits mit 75 Prozent der Preisdifferenz bezuschusst. Ein weiteres Problem ist die aufzubauende

Ladeinfrastruktur

für CarSharing-Stationen. Das BMVI bindet die Förderung der Ladeinfrastruktur für das CarSharing nun an den Kauf von mindestens zwei neuen E-Fahrzeugen pro Antragsteller und erwartet darüber hinaus, dass der CarSharing-Anbieter die Ladeinfrastruktur selbst kauft. Die Anschlusskosten für die Ladesäulen sind überhaupt nicht förderfähig, obwohl sie nicht selten die Hälfte des gesamten Erstellungspreises ausmachen. Der

enge Zeitplan

des Förderprogramms ist ein zusätzliches Problem. Da Förderanträge bis Ende Januar 2018 gestellt sein müssen, bleibt kaum Zeit zur Suche nach umsetzbaren Kooperationsmodellen mit Kommunen und Ladeinfrastrukturbetreibern.
Quelle: Bundesverband CarSharing

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