ZVEH begrüßt Pläne zur Reduzierung der Dokumentationspflichten beim Mindestlohn

Die Aufzeichnungspflichten für Betriebe im Zuge der aktuellen Mindestlohngesetzgebung sind vielerorts ein Stein des Anstoßes. Nun hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles eine Lockerung angekündigt.
Für viele Handwerksbetriebe ist es eine gute Nachricht: Rund ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde sollen die Dokumentationspflichten für Arbeitgeber gelockert werden. Dafür hat sich Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vor wenigen Tagen in Berlin ausgesprochen.
Bisher sind die Arbeitgeber verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu notieren, sofern deren monatliches Bruttoeinkommen nicht über 2.958 Euro liegt. Künftig soll diese Grenze auf 2.000 Euro gesenkt werden. Alle, die mehr verdienen, wären demnach nicht mehr von der Dokumentationspflicht erfasst. Gleiches soll künftig für Familienangehörige gelten. Ausgenommen bleiben jedoch weiterhin Saisonbeschäftigte und Minijobber. Eine entsprechende Verordnung will Nahles in Kürze auf den Weg bringen.
Beim Handwerk stößt der Plan auf Zuspruch: Aus dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) heißt es, eine Umsetzung des Vorschlags der Ministerin sei ein erster und richtiger Schritt zur überfälligen Reduzierung der Mindestlohnbürokratie. Mit der angestrebten Absenkung nähere sich Nahles der betrieblichen Realität im Handwerk.
Auch der ZVEH begrüßt das Vorhaben der Arbeitsministerin. Vizepräsident Dr. Gerd Böhme, im ZVEH-Vorstand zuständig für das Ressort "Tarif & Sozialpolitik", sagt: "Gerade für kleinere Betriebe bedeutet es eine erhebliche Entlastung im Arbeitsalltag, wenn die angekündigte Lockerung der Dokumentationspflichten umgesetzt wird." Gleichwohl biete das Thema Mindestlohn noch weitere Anknüpfungspunkte für Optimierungen. Beispielsweise müsse deutlicher geklärt werden, wann ein Auftraggeber für Subunternehmer haftet, die nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen (sogenannte Auftraggeberhaftung). Eine zu starke Ausweitung der Regressmöglichkeiten führe zu unverhältnismäßigen Härten für die Betriebe.
Quelle: ZVEH

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