Mit einem Verbändeappell haben sich elf namhafte Bundesverbände aus der Energie-, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie dem Handwerk – darunter auch der ZVEH – gegen Pläne der Bundesnetzagentur gewendet, Betreiber von Solaranlagen künftig mit zusätzlichen Netzgebühren zu belasten.
In einem gemeinsamen Appell warnen der Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) e.V., der BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V., der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE), der BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V., das Bündnis Bürgerenergie e.V., der DGRV – Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V., die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS), der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., Haus & Grund Deutschland – Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V., der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V. (ZVDH) und der ZVEH vor erheblichen Nachteilen für den Ausbau der Solarenergie und fordern einen Verzicht auf den sogenannten Prosumer-Aufschlag.
Hintergrund ist die geplante Reform der Stromnetzentgelte. Dabei steht zur Diskussion, Haushalte, die einen Teil ihres Stroms mit einer eigenen Solaranlage erzeugen und selbst verbrauchen, künftig stärker an den Netzkosten zu beteiligen – unabhängig davon, wie stark sie das Stromnetz tatsächlich beanspruchen. Dies könnte die Wirtschaftlichkeit bestehender und neuer Solaranlagen erheblich verschlechtern und den Solarausbau deutlich ausbremsen. Das Problem verschärfe sich noch durch die von der Bundesregierung darüber hinaus geplanten Einschnitte bei der Solarstromförderung.
Erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des geplanten Aufschlags äußert auch die Rechtsanwältin und Honorarprofessorin Prof. Dr. Dörte Fouquet in einem vom BSW-Solar beauftragten Gutachten. Sie sieht insbesondere Verstöße gegen europarechtliche Vorgaben zur verursachungsgerechten Netzfinanzierung sowie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und den verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz für bestehende Anlagen.
Die Verbände fordern stattdessen eine faire und verursachungsgerechte Verteilung der Netzkosten. Sollte eine zusätzliche Beteiligung von Solaranlagenbetreibern erforderlich sein, müsse sich diese an der tatsächlich vereinbarten Einspeisekapazität orientieren. Bestehende Solaranlagen sollten zudem Bestandsschutz genießen.
Quelle: BSW-Solar / ZVEH








