Das Lichtgeschäft ist härter geworden. Der Markt bleibt aber langfristig attraktiv für diejenigen, die mehr als nur Massenprodukte anbieten.
Die VEG-Statistik für die Warengruppe Licht zeigt eine um mehr als zwei Prozent rückläufige Umsatzentwicklung für 2025. Die kumulierten Umsätze von Januar bis März 2026 liegen mit gut fünf Prozent unter dem Vorjahreszeitraum. Frühere Hoffnungen auf ein attraktives Wachstum des gesamten Lichtmarktes haben sich nicht erfüllt. Die Preise in Massensegmenten sinken noch mehr als befürchtet. Die anhaltende Baukrise bremst. Der starke Rückenwind durch die Verbote konventioneller Technologien lässt nach. Die Langlebigkeit von LED zeigt Wirkung. Wo liegen jetzt die Chancen für die Partner im dreistufigen Vertriebsweg?
Mehrwert-Strategie
Für Rexel Germany birgt das Lichtgeschäft sogar so viel Potenzial, dass es jetzt zu einer Fokuskategorie erklärt wird (Interview ab Seite 46). Investitionen in Kompetenz und bessere Tools sollen einen Mehrwert-Ansatz ermöglichen. „Es lohnt sich für den Elektrogroßhandel besondere Fähigkeiten aufzubauen – insbesondere in Nicht-Massenmärkten und bei Gesamtlösungen für Projekte“, erklärt Dr. Kurt Gerl, Senior Advisor beim Beratungshaus Aquin & Cie AG, das auf M&A (Mergers & Acquisitions) spezialisiert ist. Dabei gelte es, das richtige Maß an Service zu finden, der kostenlos angeboten wird oder zusätzlich in Rechnung gestellt werden kann.
Für Leuchtenhersteller gilt, dass sie ihre Wertschöpfungsketten so im Griff haben müssen, dass sie kostenmäßig mithalten können. „Massenprodukte lassen sich nur noch schwer in Westeuropa produzieren. Deshalb setzen immer mehr auf Quellen oder Eigenfertigung in China und verstärkt in Osteuropa. Wer sich für Zukauf entscheidet, muss das allerdings auch beherrschen, um keine herbe Enttäuschung zu erleben“, betont Martin Kanatschnig, Mitgründer und Partner von Aquin. Einen Wettbewerbsvorteil haben diejenigen Hersteller, die sich auf Nischen spezialisiert haben, die sie durch ihr spezielles Know-how gegen Wettbewerber verteidigen können. Das gilt für alle Arten von Sonderbeleuchtung abseits von Standards.
Den gesamten Beitrag finden Sie in der aktuellen Ausgabe der ElektroWirtschaft: 05/2026.



