Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt ab sofort mit einem neuen Förderprogramm den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern. Das Ministerium will so Anreize setzen, die rund neun Millionen Stellplätze außerhalb des Straßenverkehrs mit Ladepunkten zu versehen und nimmt damit gezielt den Gebäudebestand ins Visier.
Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von privater Ladeinfrastruktur, so etwa Wallboxen in Verbindung mit der entsprechenden technischen Ausrüstung. Auch der Netzanschluss oder notwendige Baumaßnahmen sind förderfähig. Anträge können ab dem 15. April 2026 eingereicht werden. Betreut wird das Förderprogramm von der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur. Für e-handwerkliche Betriebe stellt die Installation von LIS ein wichtiges Geschäftsfeld dar. So wurden durch diese im vergangenen Jahr allein 360.000 Ladepunkte errichtet.
Eckpunkte der Förderung im Überblick
Das Förderprogramm ist unterteilt in drei zeitgleich laufende Förderaufrufe für unterschiedliche Antragsberechtigte:
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung.
- Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit einem größeren Wohnungsbestand.
Insgesamt steht ein Fördervolumen von bis zu 500 Millionen Euro bereit. Die Ladeleistung pro Ladepunkt darf maximal 22 kW betragen. Die Anträge für die ersten beiden Empfängergruppen werden direkt nach Eingang bearbeitet. Wird der Antrag bewilligt, wird die Förderung in Form eines Festbetrags beschieden. Eine Antragstellung ist bis zum 10. November 2026 möglich.
Die Vergabe der Fördermittel für Gruppe 3 erfolgt auf Grundlage eines wettbewerblichen Verfahrens. Hier ist eine Antragstellung bis zum 15. Oktober 2026 möglich. Eine Bewilligung erfolgt nach Abschluss des wettbewerblichen Verfahrens.
Das neue Förderprogramm nimmt die Elektrifizierung eines größeren Gebäudebestands in den Fokus. So ist eine Bedingung für den Erhalt der Förderung, dass mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze eines Mehrparteienhauses vorverkabelt werden müssen. Zudem müssen immer mindestens sechs Stellplätze in oder an einem Mehrparteienhaus elektrifiziert werden.








