Luft-Wasser-Wärmepumpen erzeugen klimafreundliche und meist kostengünstige Wärme. Dabei entsteht am Ventilator des Außengeräts Geräusche. Diese Schallemissionen sind in den vergangenen Jahren immer geringer geworden. Dieser Trend setzt sich nun weiter fort: Seit dem 1. Januar 2026 fördert der Bund nur noch Modelle, die zehn Dezibel leiser als die Grenzwerte der EU-Ökodesignverordnung sind – davor mussten geförderte Geräte nur fünf Dezibel leiser sein. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Nur besonders leise Geräte erhalten daher weiterhin staatliche Zuschüsse. Die Hersteller haben auf die Anforderungen bereits reagiert. Es gibt praktisch keine Geräte mehr auf dem Markt, die die neuen deutschen Vorgaben nicht erfüllen. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sollten bei der Anschaffung einer Wärmepumpe trotzdem prüfen, ob die strengeren Anforderungen eingehalten werden, rät Frank Hettler von Zukunft Altbau. Ein geeigneter Aufstellungsort und Schallschutzmaßnahmen sorgen zusätzlich dafür, dass die Außengeräte die Vorgaben noch weiter unterschreiten und damit als potenzielle Lärmquelle nicht ins Gewicht fallen.
Luft-Wasser-Wärmepumpen sind die dominierende Wärmepumpentechnologie auf dem Markt. Die Schallemissionen entstehen im Außengerät. Hauptquelle ist der Ventilator. Er saugt die Umgebungsluft an und erzeugt dabei Strömungsgeräusche der Luft. Hinzu kommen leichte Vibrationen des Kompressors. Grundsätzlich gilt: Moderne Wärmepumpen sind bei fachgerechter Planung und Installation deutlich leiser als landläufig angenommen. Die Geräusche sind in den vergangenen Jahren durch technische Fortschritte deutlich gesunken. Lag der Schalldruckpegel bei Geräten mit sechs bis zwölf Kilowatt Leistung vor 15 Jahren oft noch bei 70 Dezibel, kommen neue Geräte auf unter 60 Dezibel – ab 2026 liegt die Fördergrenze bei 60 Dezibel, bei einer geringeren Leistung dürfen 55 Dezibel nicht überschritten werden.
Immissionen: Die Geräusche, die beim Nachbarn ankommen
Wichtig zu wissen: Bei diesen Schallgrenzwerten handelt es sich um Emissionswerte, also den Schalldruck am Erzeugungsort nach Leistungsklassen. Davon zu unterscheiden sind die Immissionswerte, also der Schall, der etwa am Schlafzimmerfenster der Nachbarn ankommt. Der Gesetzgeber hat für Schallimmissionen strenge Grenzwerte festgelegt. In reinen Wohngebieten dürfen die Immissionswerte tagsüber 50 Dezibel nicht überschreiten. Nachts, zwischen 22 und sechs Uhr, liegt der Grenzwert bei 35 Dezibel. In allgemeinen Wohngebieten, dort befinden sich vorrangig Wohnungen aber auch kleinere Geschäfte, Praxen und Büros, liegt der Wert tagsüber bei 55 Dezibel, nachts bei 40 Dezibel. In Misch- oder Dorfgebieten gilt tagsüber 60 Dezibel, nachts 45 Dezibel.
Passender Aufstellort reduziert Immissionen – und verhindert Nachbarschaftsstreit
Um zu vermeiden, dass die Grenzwerte überschritten werden, sind die Auswahl eines passenden Geräts sowie eine sorgfältige Planung und Installation erforderlich. Dazu gehört auch die Auswahl eines geeigneten Aufstellorts: Vor allem der Abstand zu den Nachbarn sollte ausreichend groß sein. Vorgeschrieben ist in der Regel ein Mindestabstand von drei Metern – je nach Bauordnung des Bundeslandes, in dem man wohnt. Die Außeneinheit sollte auch nicht zu knapp vor einer Fassade oder einer Gartenmauer stehen, an der der Schall reflektiert werden kann. Günstig kann auch ein Busch zwischen Wärmepumpe und Nachbarn sein. Dieser darf aber nicht die Funktion der Außeneinheit behindern. Schallschutzmaßnahmen wie Schallhauben, leichte Einhausungen oder Ähnliches sind ebenfalls nützlich. Bei der Wahl des Geräts empfehlen sich zudem solche mit geringen Schallleistungspegeln und Flüstermodus.
Übrigens: Die nächste Verschärfung der Förderregeln kommt 2028. Dann müssen förderfähige Geräte natürliche Kältemittel wie Propan (R290) verwenden. Auch auf diese Veränderung stellen sich viele Hersteller mit ihren aktuellen Produkten bereits heute schon ein.








