Tachographenpflicht: Auch für das Handwerk?

Wie die Deutsche Handwerkszeitung berichtet, sorgt die Tachographenpflicht für kleine Nutzfahrzeuge  seit Wochen für Diskussionen. Pläne des Verkehrsausschusses im EU-Parlament sorgten Anfang Juni für heftige Kritik aus dem Handwerk. Nun wird nochmals darüber verhandelt.
Die Lenk- und Ruhezeiten im europäischen Personen- und Güterfernverkehr sollen besser kontrolliert werden. Daher beschäftigt sich die Europäische Union seit Sommer 2017 mit dem sogenannten Mobilitätspaket, das  unter anderem vorsieht die Tachographenpflicht auf kleinere Nutzfahrzeuge auszuweiten. Zur Diskussion steht, dass sich auch Transporter zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen an ihre Lenk- und Ruhezeiten halten und diese mit einem Tachographen protokollieren müssen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ermahnte die Abgeordneten immer wieder, Handwerker von dieser Regelung auszunehmen. Über den aktuellen Vorschlag wird nun nochmals verhandelt. Das Ergebnis ist wieder offen.
Damit Handwerker und internationale Transport- und Logistikunternehmen nicht in einen Topf geworfen werden, sind Ausnahmen vorgesehen. Zur Debatte stehen aktuell zwei Ansätze. Voraussichtlich unangetastet bleibt die aktuell geltende sogenannte Handwerkerausnahme. Sie sieht vor, dass Handwerker bei Fahrten innerhalb eines Radius von 100 Kilometern um den Firmensitz nicht unter die Tachographenpflicht fallen, wenn sie nur eigene Materialien transportieren, der Fahrer nicht hauptberuflich Fahrzeuge lenkt und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs 3,5t nicht überschreitet.. Ergänzend wurde ein Vorschlag eingebracht, der besagt, dass leichte Nutzfahrzeuge auch im grenzüberschreitenden Verkehr von der Aufzeichnungspflicht verschont bleiben, wenn der Fahrer im Werkverkehr tätig ist und das Fahren nicht seine Haupttätigkeit ist.

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Quelle: Deutsche Handwerkszeitung/ Jessica Baker

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