Steuerbefreiung für Elektroautos durch den Bundestag

Die Steuerbefreiung für Elektroautos hat es durch den Bundestag geschafft. Der Gesetzentwurf wurde am 22. September angenommen. Damit gelten nun zehn- statt fünfjährige Steuerbefreiungen und auch das Laden von E-Fahrzeugen im Betrieb wird jetzt steuerlich begünstigt.

Rückwirkende Änderungen

Beim Bundestag heißt es online: "Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 22. September den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr (18/8828, 18/9239) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (18/9688) angenommen. Für alle reinen Elektrofahrzeuge einschließlich Brennstoffzellenfahrzeuge mit erstmaliger Zulassung vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2015 galt eine von fünf auf zehn Jahre verlängerte Kraftfahrzeugsteuerbefreiung. Bei erstmaliger Zulassung solcher Fahrzeuge seit dem 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 gilt eine fünfjährige Steuerbefreiung. Diese Steuerbefreiung wurde jetzt rückwirkend zum 1. Januar 2016 in eine zehnjährige Steuerbefreiung geändert und auf technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Elektro-Umrüstungen ausgeweitet.
Eingeführt wurde eine Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers. Dazu zählen auch zulassungspflichtige Elektrofahrräder, die schneller als 25 Stundenkilometer fahren können (sogenannte S-Pedelecs). Zusätzlich wird die Überlassung von Ladevorrichtungen an Arbeitnehmer begünstigt. Darüber hinaus erfasst die Steuerbefreiung des Ladestroms auch betriebliche Fahrzeuge, die der Arbeitnehmer privat nutzen kann (sogenannte Fahrtenbuchmethode). Verbundene Unternehmen werden bei der Steuerbefreiung des Ladestroms einbezogen."
Quelle: Deutscher Bundestag
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