Neue Regeln zum Energieverbrauch ab 1. Januar

Auf Hauseigentümer und andere Verbraucher kommen 2015 Neuerungen in Sachen Energie zu. Ab dem 1. Januar und im Laufe des neuen Jahres gibt es zahlreiche Änderungen für Heizkessel, Öfen, Dämmung und elektrische Geräte. Die gemeinnützige co2online GmbH stellt die wichtigsten Neuerungen vor:
Vor 1985 eingebaute Öl- und Gas-Standardheizkessel dürfen ab Januar laut Energieeinsparverordnung nicht mehr betrieben werden. Die Pflicht zum Heizkesseltausch gilt nicht für Brennwert- oder Niedertemperaturkessel. Bis Ende des Jahres 2015 müssen Hausbesitzer mit unbeheizten Dachräumen zudem die oberste Geschossdecke oder das Dach dämmen. Ausgenommen sind in beiden Fällen Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die seit mindestens 1. Februar 2002 selbst darin wohnen.
Ab 26. September 2015 gibt es für Heizungen und Warmwasserbereiter ein Effizienzlabel mit den Buchstabenklassen A++ bis G und Mindestanforderungen zum Energieverbrauch. Für neue Kaminöfen gelten ab 2015 ebenfalls strengere Regeln für den Ausstoß von Staub und Kohlenmonoxid. Öfen, die vor 1975 eingebaut wurden, müssen ab Januar ebenfalls Grenzwerte einhalten oder mit einem Staubfilter ausgerüstet werden. Auskunft dazu geben Hersteller oder Schornsteinfeger.
Ab 1. Januar 2015 ist das EU-Energielabel im Online-Handel Pflicht. Bisher waren die Angaben zur Energieeffizienz nur in Textform vorgeschrieben. Nun ist das Label abzubilden: für Kühl- und Klimageräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Fernseher, Staubsauger, Lampen und Leuchten. Neu ist auch das EU-Energielabel für Dunstabzugshauben in Küchen. Die Effizienzklassen reichen von A bis G. Bessere Geräte können bereits ein Label mit A+ bis F tragen. Ab Februar dürfen Dunstabzugshauben der Klasse G nicht mehr verkauft werden. Für Backöfen gelten ab Januar neue Energieeffizienzklassen: von A+++ bis D. Ab 20. Februar dürfen neue Backöfen der Klasse D und die schlechtesten der Klasse C nicht mehr verkauft werden. Neue Kaffeemaschinen müssen ab Januar über eine Abschaltautomatik verfügen. Zum Vorwärmen oder Warmwalten sind je nach Technik nur noch fünf bis 60 Minuten erlaubt.
Quelle: co2online GmbH

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