Neue Förderung für E-Autos

Ab 2026 wird der Kauf eines E-Autos wieder gefördert. Das gilt allerdings nur für Neuwagen und für bestimmte Haushaltseinkommen.

Um den Umstieg auf eine klimafreundliche Mobilität voranzutreiben, legt die Regierung zum neuen Jahr wieder eine Förderung für den Kauf von E-Autos auf. Die letzte Förderung war 2023 ausgelaufen. Der Absatz von E-Fahrzeugen war danach ins Stocken geraten. Das hatten auch die E-Handwerke zu spüren bekommen. So war die Zahl der installierten Ladestationen laut einer ZVEH-Hochrechnung in 2024 von 380.000 auf 310.000 gesunken, die der Ladepunkte von 442.000 auf 377.000. Der Rückgang ist auf deutlich geringere Installationszahlen bei Privatkunden zurückzuführen, die die mit Abstand wichtigste Kundengruppe der E-Handwerke darstellen. In den anderen Bereichen – Unternehmen, halböffentliche Parkplätze und öffentliche Parkplätze – gab es hingegen einen leichten Zuwachs der den Rückgang im Privatkundengeschäft jedoch nicht ausgleichen konnte.

Förderung muss nachhaltig sein

Der ZVEH begrüßt die von der schwarz-roten Koalition beschlossene Förderung grundsätzlich, mahnt aber stabile Förderbedingungen an. „Verbraucher/-innen müssen langfristig planen und sich darauf verlassen können, dass diese Förderung auch Bestand hat“, so ZVEH-Hauptgeschäftsführer Alexander Neuhäuser.

Gleichwohl hätte der Verband in der versprochenen Senkung der Stromsteuer für alle das wichtigere Signal für eine Verkehrswende gesehen. Auch, dass sich die Regierung Merz mit Nachdruck dafür ausspricht, die verpflichtende Emissionsfreiheit von neuen PKW in der EU („Verbrennerverbot“) aufzuweichen, widerspricht nach Ansicht der e-handwerklichen Organisation einem klaren Bekenntnis zu einer klimafreundlichen Mobilität. „Trotzdem ist eine Förderung der richtige Schritt, um wieder Schwung in den Bereich Elektromobilität zu bringen“, so Alexander Neuhäuser. 

Und so sieht die Förderung aus

Die E-Auto-Förderung kann von Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 80.000 Euro in Anspruch genommen werden. Sie beträgt mindestens 3.000 Euro und gilt für die Anschaffung von reinen E-Autos sowie von Plug-in-Hybriden. Pro Kind kann die Förderung um weitere 500 Euro steigen, maximal aber auf 1.000 Euro pro Haushalt.

Bei Haushalten, deren Nettomonatseinkommen unter 3.000 Euro liegt, kann die Förderung um weitere 1.000 Euro erhöht werden. Die Förderung kann somit maximal 5.000 Euro betragen. Sie kann sowohl beim Kauf als auch beim Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs beantragt werden.

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