Neue EEW-Bundesförderung für Energieeffizienz in Kraft

Novelle der EEW-Richtlinie nimmt kleine Betriebe in den Fokus

Seit 1. Mai ist die neue EEW-Richtlinie in Kraft – und damit ein neues Förderangebot. Insbesondere für Kleinst- und Kleinunternehmen haben sich die Förderbedingungen verbessert: Sie können Zuschüsse erhalten, wenn sie Anlagen wie Wärmeerzeuger, Öfen oder Maschinen auf Strom umrüsten. Die wesentlichen Änderungen der Novelle im Überblick:

Zum 1. Mai ist die aktuelle Novelle zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) in Kraft getreten. Damit wurde auch das Förderangebot der EEW ausgebaut. Unter anderem profitieren Kleinst- und Kleinunternehmen, die ihre Produktionsanlagen von Gas, Öl oder Kohle auf Strom umstellen wollen, von einer neuen Förderung. Insgesamt wurden die Fördermöglichkeiten für kleine Betriebe verbessert.

Neue Förderung für kleine Unternehmen
Bisher bestand die EEW-Förderung aus fünf Modulen:

  1. Querschnittstechnologien,
  2. Prozesswärme aus erneuerbaren Energien,
  3. Energiemanagementsoftware,
  4. Anlagen und Prozessen optimieren und
  5. Transformationskonzepte.

Über die einzelnen Module können kleine, mittlere und große Unternehmen verschiedene Maßnahmen fördern lassen, die die Energieeffizienz im eigenen Unternehmen erhöhen.

Mit dem Modul 6: Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen wird zusätzlich ab sofort der Austausch bzw. die Umrüstung von Produktionsanlagen gefördert, die von Erdgas, Kohle oder fossilem Öl auf elektrischen Strom umgestellt werden. Ausschließlich Kleinst- und Kleinunternehmen können beispielsweise einen mit Erdgas betriebenen Wärmeerzeuger durch eine elektrisch betriebene Wärmepumpe austauschen. Bäckereien, Wäschereien, Brauereien oder Betriebe der Metallverarbeitung können die Förderung beantragen, wenn sie Anlagen wie Öfen, Waschmaschinen, Maische- und Gärbehälter oder Galvanikanlagen neu anschaffen oder auf elektrischen Strom umrüsten wollen.

Pro Vorhaben ist die Förderung auf einen Förderbetrag von 200.000 Euro pro Vorhaben begrenzt, dabei muss die Höhe der Investition mindestens 2.000 Euro betragen. Die Förderquote beträgt bis zu 33 Prozent. Auch Nebenkosten, zum Beispiel für den Transport oder den Anschluss der Anlagen, sind förderfähig. Alternativ über die Zuschussvariante beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Interessierte auch einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss bei der KfW beantragen (Nr. 295).

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