Kabinettbeschluss zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung

Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) beschlossen. Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: "Mit der Novellierung des KWK-Gesetzes setzen wir ein wichtiges energiewirtschaftliches Vorhaben der Bundesregierung um. Wir verdoppeln das Fördervolumen auf 1,5 Mrd. Euro pro Jahr. Damit geben wir einen kräftigen Impuls für die Effizienztechnologie Kraft-Wärme-Kopplung. Gleichzeitig leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Erreichung unserer Klimaschutzziele und sorgen für eine faire Verteilung der Kosten."
Mit der Novelle des Gesetzes soll sichergestellt werden, dass die Kraft-Wärme-Kopplung auch in Zukunft eine wichtige Rolle bei der weiteren Umsetzung der Energiewende in Deutschland spielt. Zur Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung soll dabei gezielt die Umstellung auf eine besonders CO2-arme Erzeugung durch Gas unterstützt werden. Neubauprojekte, die eine kohlebefeuerte KWK-Anlage ersetzen, erhalten zusätzlich einen Bonus. Um den dadurch erzielten CO2-Einspareffekt nicht zu konterkarieren, werden KWK-Anlagen, die Strom und Wärme auf Basis von Stein- oder Braunkohle erzeugen, künftig nicht mehr gefördert. Dabei wird für im Bau befindliche Kohle-KWK-Vorhaben Vertrauensschutz gewährt.
Weiterhin werden auch bestehende gasbefeuerte Anlagen in der öffentlichen Versorgung unterstützt, um die Stilllegung dieser besonders effizienten Erzeugungsanlagen zu verhindern. Die Maßnahme ist auf vier Jahre befristet und soll für diese Anlagen den Übergang absichern, bis die für den Strommarkt vorgesehenen Reformen greifen.
Zudem ist es ein wichtiges Ziel der KWK-Novelle die Kostenlast fair zu verteilen. Um die Kostenbelastung für Haushalte zu dämpfen, werden bislang privilegierte Stromkunden (v.a. Endverbraucher mit Verbrauch von mehr als 1 Gigawattstunde) künftig stärker belastet. Für den Mittelstand und die stromkostenintensive Industrie bleiben aber auch zukünftig die zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit wichtigen Ausnahmemöglichkeiten grundsätzlich bestehen.
Den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes finden Sie hier (PDF: 309 KB).
Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, kritisierte: "Der Gesetzentwurf geht zwar tendenziell in die richtige Richtung, wird in seiner nun im Kabinett verabschiedeten Fassung die Probleme der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) jedoch nicht lösen. Weder für bestehende KWK-Anlagen noch für den aus unserer Sicht notwendigen weiteren Ausbau werden ausreichende Anreize gesetzt.
Der des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) lobt und kritisiert gleichermaßen. "Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf zum neuen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWGK) bringt teils gute Ansätze, lässt aber relevante Punkte offen." Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer, erklärte: „Wir bedauern, dass das novellierte KWKG weder Anreize zur Flexibilisierung von KWK-Anlagen noch den Einsatz Erneuerbarer Energien in diesen setzt. Die Kraft-Wärme-Kopplung ist eine passende Begleittechnologie der Energiewende, aber dafür liefert der Gesetzesentwurf zu wenig Lösungen.“
Quelle: BMWi / BDEW / BEE

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