Förderbedingungen für Haussanierungen ab 1.8.2015 verbessert

Die KfW verbessert zum 1.8.2015 die Förderbedingungen im Programm "Energieeffizient Sanieren". Wer sein Haus oder seine Wohnung energetisch saniert, kann künftig eine noch bessere Förderung durch die KfW erhalten. So werden sowohl die Bedingungen für zinsverbilligte Kredite als auch für Investitionszuschüsse verbessert. Bei der Kreditvariante steigt der maximale Kreditbetrag für Sanierungen zu einem "KfW-Energieeffizienzhaus" auf 100.000 Euro. Ergänzend hierzu werden alle Tilgungszuschüsse um 5-Prozentpunkte erhöht. Der maximale Tilgungszuschuss von derzeit 22,5 Prozent wird so z. B. auf 27,5 Prozent angehoben. Neu sind ferner Tilgungszuschüsse für Einzelmaßnahmen von 7,5 Prozent.
Darüber hinaus werden auch die Konditionen für Investitionszuschüsse attraktiver. Bauherren, die Sanierungen aus eigenen Mitteln stemmen, können künftig einen Investitionszuschuss von maximal 30.000 Euro beispielsweise für eine Eigentumswohnung oder maximal 60.000 Euro für ein Zweifamilienhaus erhalten.
Weitergehende Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf der Internetseite der KfW oder über das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800/539 9002 erhältlich.
Quelle: BMWi

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