EU stimmt für “weltweit erstes KI-Gesetz”

Künstliche Intelligenz ist Teil des täglichen (Arbeits-)Lebens. Ein “historisches” EU-Regelwerk soll den Umgang jetzt sicherer machen. Für Handwerksbetriebe bedeutet das KI-Gesetz mehr Rechtssicherheit.

Das EU-Parlament gibt grünes Licht für schärfere Regeln für Künstliche Intelligenz (KI) in der Europäischen Union. Die Parlamentarier stimmten am Mittwoch in Straßburg mehrheitlich für das Gesetz. Nach Angaben des Parlaments handelt es sich um das weltweit erste KI-Gesetz. Demnach sollen KI-Systeme künftig in verschiedene Risikogruppen eingeteilt werden. Je höher die potenziellen Gefahren einer Anwendung sind, desto höher sollen die Anforderungen sein. 

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt diesen ersten Schritt zu mehr Rechtssicherheit. Schon heute setzen viele Handwerksbetriebe auf Künstliche Intelligenz, etwa bei Stellenausschreibungen, der Lageroptimierung oder in der Kundenkommunikation – bislang jedoch ohne zu wissen, ob die angeschafften KI-Systeme künftig durch den Gesetzgeber eingeschränkt werden oder nicht.

Mehr Rechtssicherheit für Handwerksbetriebe

ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke freut sich deshalb, dass im nun angenommenen KI-Gesetz für niedrigschwellige Anwendungen keine oder nur geringe Transparenzverpflichtungen eingeführt worden sind. “Positiv ist zudem, dass sich Handwerksbetriebe auf das CE-Zeichen bei Hochrisiko-KI-Technologien verlassen werden können.” Diese Kennzeichnung belegt, dass ein Produkt vom Hersteller geprüft wurde, und dass es alle EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt.

Detailfragen bleiben jedoch weiterhin offen. Etwa die Frage, inwieweit eine Anpassung der KI-Modelle eine sogenannte wesentliche Änderung darstellt und damit zu höheren Auflagen führen könnte. “Hier muss die EU-Kommission mit Leitlinien nachhelfen, denn fehlende Rechtssicherheit hemmt die Entwicklung von europäischen KI-Lösungen und verhindert, dass diese in Handwerksbetrieben noch umfangreicher eingesetzt werden können”, so Schwannecke.

Kein “Social Scoring” innerhalb der EU

Das nun anstehende Gesetz geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission aus dem Jahr 2021 zurück. Systeme, die als besonders risikoreich gelten und beispielsweise in kritischen Infrastrukturen oder im Bildungs- und Gesundheitswesen eingesetzt werden, müssen demnach strenge Anforderungen erfüllen. Bestimmte KI-Anwendungen, die gegen EU-Werte verstoßen, sollen ganz verboten werden. Dazu gehört beispielsweise die Bewertung von sozialem Verhalten (“Social Scoring”). Damit werden die Bürgerinnen und Bürger in China in Verhaltenskategorien eingeteilt. Und auch eine Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen soll es in der EU nicht geben.

Auch die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum – also zum Beispiel durch Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen – soll grundsätzlich nicht erlaubt sein. Dabei gibt es jedoch Ausnahmen: Polizei und andere Sicherheitsbehörden sollen eine solche Gesichtserkennung im öffentlichen Raum nutzen dürfen, um ganz bestimmte Straftaten wie Menschenhandel oder Terrorismus zu verfolgen.

In zwei Jahren soll das Gesetz vollständig umgesetzt sein

Mit der Zustimmung des Parlaments kann das Regelwerk nun in Kraft treten. Zuvor hatten Unterhändler von Europaparlament und EU-Ländern im Dezember nach langen Verhandlungen eine Einigung über eine Regulierung erzielt. Anfang Februar stimmten auch Vertreter der EU-Staaten dem Vorschlag formell zu.

Für die Mitgliedsstaaten bedeutet das nun, dass sie zunächst schrittweise verbotene Systeme außer Betrieb nehmen müssen. Nach zwei Jahren sollen alle Punkte des Gesetzes vollständig umgesetzt sein.

Die Mitgliedstaaten müssen etwa Sanktionen beschließen, wenn Unternehmen die Vorschriften nicht einhalten. Dies können Geldstrafen sein. Privatpersonen, die Verstöße gegen die Vorschriften entdecken, können sich bei nationalen Behörden beschweren. Diese können dann Überwachungsverfahren einleiten und gegebenenfalls Strafen verhängen.

Wo kommt KI zum Einsatz?

Künstliche Intelligenz bezeichnet meist Anwendungen auf Basis maschinellen Lernens, bei denen eine Software große Datenmengen nach Übereinstimmungen durchforstet und daraus Schlussfolgerungen zieht. Sie werden schon jetzt in vielen Bereichen eingesetzt. Zum Beispiel können solche Programme Aufnahmen von Computertomografen schneller und mit einer höheren Genauigkeit als Menschen auswerten. 

Auch selbstfahrende Autos versuchen so, das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer vorherzusagen. Und Chatbots oder automatische Playlists von Streaming-Diensten arbeiten ebenfalls mit KI.

In Handwerksbetrieben kommen Chatbots, Bildverarbeitungs- oder Erkennungstools-Tools beispielsweise im Marketing, Vertrieb oder in der Prozessautomatisierung zum Einsatz.

Print Friendly, PDF & Email

Comments are closed.