Einigung zu tariflichen Mindestentgelten in den E-Handwerken

Die Tarifverhandlungen zwischen dem ZVEH und der IG Metall sind im Juli zum Abschluss gekommen. Beide Seiten verständigten sich auf neue Mindestentgelte und Gespräche über eine Erweiterung des Geltungsbereichs ab 2019.
Für die Mindestentgelte wurden folgende Regelungen getroffen: Ab dem 1. Januar 2016 gilt in den neuen Bundesländern ein Mindestentgelt von 9,85 Euro (alte Bundesländer: 10,35 Euro). Anfang 2017 erhöht sich der Satz in den neuen Ländern auf 10,40 Euro, in den alten Ländern auf 10,65 Euro. Mit Jahresbeginn 2018 gilt erstmals bundesweit einheitlich ein Mindestentgelt von 10,95 Euro, das sich 2019 auf 11,40 Euro erhöht.
Lange diskutiert wurde über den Geltungsbereich des Tarifvertrages. Insbesondere ging es darum, ob künftig auch Elektromaschinenbauer und Informationselektroniker davon erfasst sein sollen und ob Tätigkeiten innerhalb des Betriebs dazu zählen. ZVEH und IG Metall verständigten sich in diesem Kontext auf folgende Klausel:
"Die Tarifvertragsparteien setzen sich das Ziel, ab dem Jahr 2019 eine Erweiterung des Geltungsbereiches auf alle Beschäftigten, soweit sie elektro- und informationstechnische Tätigkeiten ausüben, zu vereinbaren. Es besteht Einigkeit darüber, dass die Besonderheiten der Branche im Hinblick auf die Bedingungen und Anforderungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes zu prüfen sind. Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich weiter, bis Mitte 2018 Verhandlungen mit dem Ziel der Erweiterung des Geltungsbereiches zu führen."
Da die Erklärungsfrist mittlerweile ohne Widerruf verstrichen ist, tritt der Tarifabschluss mit Wirkung zum 1. Januar 2016 in Kraft.
Quelle: ZVEH

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