BDEW sieht noch deutlichen Anpassungsbedarf bei der Ladesäulenverordnung

Das Bundeskabinett hat sich gestern mit der Ladesäulenverordnung befasst. Mit dieser Verordnung sollen Aspekte der EU-Richtlinie zum Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe in nationales Recht umgesetzt werden. Bundesminister Gabriel sagte dazu: "Ich bin zuversichtlich, dass die verbesserte Rechtssicherheit zu mehr privaten Investitionen in den bedarfsgerechten Aufbau von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge in Deutschland führen wird. Dies unterstützt den Markthochlauf von Elektromobilen in Deutschland." Der BDEW warnt jedoch davor, die Verordnung in der jetzigen Form umzusetzen. Roger Kohlmann, Mitglied der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

"Statt bestehende Hemmnisse abzubauen und europaweit einen einheitlichen Rahmen für die Elektromobilität zu schaffen, würde die geplante Ladesäulenverordnung in ihrer jetzigen Fassung sogar neue Hürden für den Aufbau der Infrastruktur in Deutschland bedeuten. Der Entwurf weist zahlreiche Mängel und Versäumnisse auf: Diverse Grundannahmen sind nicht nachvollziehbar, branchenübergreifende Empfehlungen der Nationalen Plattform Elektromobilität werden nicht berücksichtigt und neue bürokratische und kostenintensive Auflagen prägen den Entwurf. Er muss dringend überarbeitet werden. Das haben im Zuge der Notifizierung in Brüssel auch andere EU-Mitgliedsstaaten angemerkt.

Im Verordnungsentwurf wurden beispielsweise eigene, teils von der EU-Richtlinie abweichende Formulierungen der Begriffsbestimmungen getroffen. Im Sinne eines europaweit einheitlichen Verständnisses sollten jedoch die Formulierungen aus der EU-Richtlinie übernommen werden.

Zudem weist der Verordnungsentwurf Mängel bei den technischen Mindestanforderungen auf. Insbesondere fehlen einheitliche technische Vorgaben für den Netzanschluss von Ladesäulen. Darüber hinaus setzt die Bundesregierung bei der Entwicklung der Ladeinfrastruktur und damit einem neuen Geschäftsfeld für die Unternehmen nicht auf den Markt. Anders sei es nicht erklärbar, dass die Bundesregierung beispielsweise eine neue Registrierungsstelle bei der Bundesnetzagentur ansiedeln möchte. Das ist aus unserer Sicht der falsche Weg, denn es handelt sich bei der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur um einen bereits jetzt wettbewerblichen und nicht regulierten Bereich. Die Registrierung neuer Ladesäulen ließe sich deutlich kosteneffizienter und unbürokratischer organisieren. Derartige Aufgaben können durchaus privatwirtschaftlich übernommen werden: Bereits heute dokumentiert der BDEW in einer Erhebung den kontinuierlichen Aufbau von Lademöglichkeiten für Elektromobile in Deutschland. Ferner ist der BDEW auf Wunsch der Marktteilnehmer und mit Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die zentrale Codevergabestelle von Identifikatoren für Elektromobilität. Diese bilden eine wichtige Voraussetzung für kundenfreundliches anbieterübergreifendes Laden.

Der BDEW hofft, dass die fachlichen Anmerkungen der Branche im Rahmen des anstehenden Bundesratsverfahrens noch aufgegriffen werden. Darüber hinaus muss geklärt werden, wie der Aufbau der in den nächsten Jahren absehbar defizitären Ladeinfrastruktur finanziert werden kann. Damit könnte die Bundesregierung ein wichtiges Signal für den Erfolg der Elektromobilität in Deutschland setzen. Auch hierzu liegt ein Vorschlag des BDEW auf dem Tisch."
Quelle: BDEW

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