Kommt das Gebäudeenergiegesetz 2.0?

Seit geraumer Zeit setzt sich das baden-württembergische Umweltministerium für eine ambitionierte Weiterentwicklung des Gebäudeenergierechts auf Bundesebene ein. So reichen die bisherigen Regelungen bei weitem nicht aus, um die hohen CO2-Emissionen, die der Gebäudesektor verursacht, zu reduzieren. Im Rahmen der Berliner Energietage hat am 29. April das Umweltministerium zum ersten Mal einem breiten Fachpublikum Ideen für ein neues und zukunftsfähiges Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgestellt.  

„Klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050 – wir müssen jetzt handeln“

„Schon lange fordern wir vom Bund bessere gesetzliche Regelungen für mehr Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudesektor – wir brauchen umgehend ein GEG 2.0“, sagte der Amtschef des Umweltministeriums, Helmfried Meinel, in seiner Begrüßung. Förderprogramme seien wichtig. Aber weder sie noch das aktuelle GEG reichen aus, um einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 zu erreichen. „Wir müssen jetzt handeln! Häuser, die aktuell gebaut oder saniert werden, stehen auch noch in dreißig Jahren. Wenn wir also bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand anstreben, dann müssen wir es jetzt richtig und mit den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben angehen. Ansonsten verschwenden wir viel Geld für Baumaßnahmen, die wir in den kommenden Jahrzehnten noch einmal anpacken müssen“, betonte Amtschef Meinel die Dringlichkeit des Themas.

Eckpunkte für ein GEG 2.0

Welche Elemente ein grundlegend neues und zukunftsfähiges Gebäudeenergiegesetz enthalten muss, um bis zum Jahr 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen, haben das ifeu-Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg, das Energie Effizienz Institut und das Architekturbüro Schulze Darup gemeinsam im Auftrag des Umweltministeriums erarbeitet. Dabei schlägt das Konsortium unter anderem folgende Punkte vor:

  • einen langfristigen und wirksamen CO2-Mindestpreis als wichtige Rahmenbedingung,
  • Förderung von Eigentümer und Eigentümerinnen auch für gesetzlich vorgeschriebene Anforderungen (Grundsatz „Fordern und Fördern“),
  • hohe Mindeststandards für Neubauten, die deutlich über das aktuelle Niveau hinausgehen und dem Ziel der Klimaneutralität entsprechen, und
  • ambitionierte Anforderungen an Bestandgebäude mit vorgegebenen Klimaklassen, die stufenweise verpflichtend erreicht werden müssen.

„Ein wirksames Gebäudeenergiegesetz muss so konzipiert sein, dass wir unsere Klimaschutzziele damit erreichen können. Das heißt, Treibhausgasemissionen müssen die neue Größe werden, nach der sich zukünftige Maßnahmen ausrichten. Gleichzeitig brauchen wir ein sozial gerechtes sowie robustes und transparentes Regelwerk,“ sagte Meinel. „Die heute vorgestellten Vorschläge sind wichtige Impulse für eine Diskussion über ein GEG 2.0, das wir endlich angehen müssen.“

Ergänzende Informationen 

Das Umweltministerium hat im letzten Jahr ein Konsortium aus ifeu, Energie Effizienz Institut und dem Architekturbüro Schulze Darup damit beauftragt, Elemente für ein neues „Gebäudeenergiegesetz 2.0“ zu entwickeln. Einen Entwurf des Projekts haben die Mitglieder des Konsortiums auf der Veranstaltung „Auf dem Weg zum klimaneutralen Gebäudebestand – Weiterentwicklung des Gebäudeenergierechts (GEG 2.0)“, die im Rahmen der Berliner Energietage 2021 am 29. April 2021 stattfindet, vorgestellt. Bis Mitte des Jahres soll das Projekt abgeschlossen und der Bericht vorgelegt werden.

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