ZVEI kritisiert Kompromiss zum GEIG

„Der Kompromiss, den die Regierungsfraktionen zum GEIG beschlossen haben, ist nicht ambitioniert genug. Die Gebäudeinfrastruktur bleibt damit ein Schwachpunkt beim Umstieg auf die Elektromobilität“, so Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung anlässlich des geplanten Beschlusses des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) im Bundestag. 

„Jedes Einfamilienhaus in Deutschland benötigt ein Leerrohr, wenn wir Gebäude schon in der Entstehung fit für die Zukunft der Elektromobilität machen wollen. Den damit verbundenen Kosten von 300 Euro pro Leerrohr stehen späteren Nachrüstkosten von rund 4.000 bis 5.000 Euro gegenüber“, erklärte Weber. Dies hatte eine gemeinsame Untersuchung des ZVEI mit dem ZVEH, Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke, ergeben. Ein- und Zweifamilienhäuser sollten jetzt auf die Elektromobilität vorbereitet werden, zumal sie rund 30 Prozent des jährlichen Privat-Neubaumarkts in Deutschland ausmachen. Mit dem aktuellen Kompromiss zum GEIG wird dieser Teil des privaten Neubaumarkts nun nicht für die Zukunft der Elektromobilität berücksichtigt. „Hinzu kommt, dass die Anzahl der Ladepunkte insgesamt nicht mit den erfreulich hohen Verkaufszahlen von E-Fahrzeugen Schritt hält“, so Weber.

Positiv sei, dass sich die Abgeordneten auf eine Absenkung der Schwellenwerte geeinigt haben. Dass im Mehrfamilien-Neubau nun jede fünfte Wohnung und nicht nur jede zehnte Wohnung die Infrastruktur für eine Lademöglichkeit bereithalten soll, ist laut Weber vernünftig und schafft die Voraussetzung, um Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge zu Hause zu verbessern. 

„Elektromobilität ist ein wichtiger Faktor für die Dekarbonisierung des Verkehrssektors, der erst an Attraktivität gewinnen wird, wenn eine zuverlässige Ladeinfrastruktur, vor allem zu Hause, aber auch am Arbeitsplatz, vorliegt“, so Weber. „Der Erfolg der Elektromobilität entscheidet sich auch in der Tiefgarage.“

Hintergrund

Immobilienbetreiber und -eigentümer kommen bisher vor allem dann mit Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Berührung, wenn sie selbst ein Elektroauto fahren oder sich progressiv für den Bau einer Ladesäule entschieden haben. Dies wird sich mit dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) zukünftig ändern. Mit dem GEIG soll die Gebäuderichtlinie der Europäischen Union umgesetzt werden. Es enthält Vorgaben für den Bau von Ladeinfrastruktur auf Stellplätzen an Gebäuden. Die gesetzlichen Vorgaben fokussieren sich dabei auf Immobilien, die umgebaut oder neu errichtet werden und mehr als zehn Stellplätze haben.

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