Co­ro­na­vi­rus: Mil­li­ar­den-Hilfs­pro­gramm und Schutz­schild

Die Coronavirus-Epidemie hat schwerwiegende Folgen für Menschen auf der ganzen Welt und auch bei uns in Deutschland. Das Bundesfinanzministerium hat sich mit dem Bundeswirtschaftsministerium auf ein weitreichendes Bündel von Maßnahmen verständigt, um Arbeitsplätze zu schützen und Unternehmen aller Größen und Branchen zu schützen. Wir wappnen unser Gesundheitssystem und die Wirtschaft finanziell für das Bewältigen der Epidemie, heißt es in der Pressemitteilung.

Und weiter: “Dem Bundesgesundheitsministerium wurde bereits eine Milliarde Euro zusätzlich gegeben, vor allem für Schutzausrüstung und das Robert-Koch-Institut. Das Bundesministerium für Forschung und Bildung erhält 145 Millionen Euro für die Entwicklung eines Impfstoffs.

Die Corona-Krise hat auch Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft. Möglichst kein Unternehmen soll durch die Epidemie in Existenznot geraten und möglichst kein Arbeitsplatz verloren gehen.

Für den Erhalt der Arbeitsplätze wird die Kurzarbeiter-Regelung bis Anfang April angepasst.  Betroffene Unternehmen können Lohnkosten und Sozialabgaben von der Bundesagentur für Arbeit bezahlen lassen, Leiharbeitnehmer sind künftig eingeschlossen und es müssen nur zehn Prozent der Beschäftigten von Kurzarbeit betroffen sein, damit die Regelungen greifen.

Wir werden ein Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen aufstellen. Das Volumen dieser Maßnahmen wird nicht begrenzt sein. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen wird dies unverschuldete Finanznöte lindern. Über ihre Hausbanken erhalten Unternehmen den Zugang zu Krediten und Bürgschaften bei der staatlichen KfW-Bank.

Bestehende Programme für Liquidätshilfen werden erheblich ausgeweitet, um den Zugang zu günstigen Krediten zu erleichtern. Zusätzliche Sonderprogramme für alle entsprechenden Unternehmen werden bei der KfW aufgelegt. Die Bundesregierung wird die KfW in die Lage versetzen, alle Programme auszustatten. Im Bundeshaushalt stehe ein Garantierahmen von rund 460 Milliarden Euro zur Verfügung. Wenn notwendig, kann dies um bis zu 93 Milliarden Euro erhöht werden.

Gleichzeitig werden wir eine Reihe von steuerpolitischen Maßnahmen auf den Weg bringen, um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern:

  • Wir werden den Finanzbehörden erleichtern, Stundungen von Steuerschulden zu gewähren.
  • Wenn Unternehmen unmittelbar vom Coronavirus betroffen sind, werden wir bis Ende des Jahres 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge verzichten.
  • Wir erleichtern die Voraussetzungen, um Vorauszahlungen von Steuerpflichtigen anzupassen.

Die Auswirkungen des Coronavirus betreffen ganz Europa. Deswegen verzahnen wir unsere Maßnahmen mit anderen europäischen Regierungen und begrüßen das Vorhaben der EU-Kommission, europaweit Unternehmen, die vom Coronavirus betroffen sind, bei Liquiditätsengpässen zu unterstützen und eine „Corona Response Initiative“ mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro einzurichten.”

Quelle: Bundesfinanzministerium (Stand 13. März)

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