Das Bundesjustiz- und das Bundesbauministerium (BMJV / BMWSB) haben ein gemeinsames Eckpunktepapier zum „Gebäudetyp E“ vorgelegt. Ziel ist es, Bauen effizienter und kostengünstiger zu machen. Der ZVEH begrüßt dieses Ziel, lehnt jedoch die im Eckpunktepapier angelegte Ausweitung der Haftung für das Handwerk ab.
Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) begrüßt angesichts der schwächelnden Baukonjunktur und des zunehmenden Wohnungsmangels die Initiative zu Vereinfachungen. Denn: Bauen muss in Deutschland billiger werden. Wege zu finden, um von Standards abzuweichen, ist hierfür der richtige Ansatz. Mit dem nun vorgelegten Eckpunktepapier könnten jedoch Haftungsfallen für die E-Handwerke entstehen. So sollen Auftragnehmer den Auftraggeber über die Bedeutung des Gebäudetyp-E-Vertrags aufklären. Dabei sollen sie auch die Konsequenzen und Risiken einer Bauausführung nach dem Gebäudetyp-E erläutern sowie die Kostenreduktion infolge des gewählten einfachen, anstelle des bei Gebäuden bisher üblichen Standards darlegen. Die Ministerien wollen darüber hinaus, dass im Einzelfall festgestellt wird, dass das technische Regelwerk die anerkannten Regeln der Technik wiedergibt.
„Die E-Handwerke wollen, dass Bauen kostengünstiger und unbürokratischer wird“, stellt ZVEH Präsident Stefan Ehinger klar: „Dafür brauchen wir Normen, auf die wir uns verlassen können.“ Dies hatte der ZVEH-Präsident auch schon Ende Oktober bei einem Treffen mit Bundesbauministerin Verena Hubertz und Vertretern der Hager Group deutlich gemacht und auch gegenüber der Politik darauf hingewiesen, dass Normen Leitbildfunktion haben und Rechtssicherheit geben. Ehinger hatte argumentiert, dass daher in der Elektrotechnik auch Innovationen und individuelle Ausstattungsmerkmale genormt sein müssten, um den ausführenden Betrieben Orientierung zu bieten und sie abzusichern.
„Sofern ein Bauherr einen einfacheren Standard möchte, um damit Geld zu sparen, muss dies möglich sein. Der einzelne Handwerker kann jedoch keine Rechtsberatung übernehmen und ist auch keine Ersatznormungsorganisation. Die Haftung für die Folgen der Abweichung dürfen deshalb nicht den E-Handwerken auferlegt werden, sondern auch das Handwerk muss bei einer vom Auftraggeber gewünschten Abweichung gesetzlich von der Haftung freigestellt werden“, stellt ZVEH-Präsident Ehinger klar. Die e-handwerkliche Organisation regt daher an, im Vorgang zum geplanten Gebäudetyp-E-Gesetz Lösungsvorschläge zu erarbeiten, die dazu beitragen, das Haftungsrisiko zu minimieren. „Normung und Verbände sollten politisch akzeptierte Leistungsprogramme entwickeln, die auch niedrigere Mindeststandards umfassen können, damit Orientierung für den Bauherren und Betriebe bieten und eine schnelle Planung unterstützen“, so ZVEH-Präsident Ehinger.








