Vorläufiges Nein zum Wachstumschancengesetz

Das Baugewerbe wartet sehnsüchtig auf politische Impulse, die den Markt wieder beleben. Das Wachstumschancengesetz könnte sie bringen. Doch nun hat der Bundesrat das Gesetz gestoppt. Was bedeutet das für die Planungssicherheit.

Mit dem Wachstumschancengesetz möchte die Bundesregierung die Wirtschaft ankurbeln. Nun hat die Länderkammer das Vorhaben vorerst gestoppt. “Es handelt sich um einen Vertrag zulasten Dritter, der hier vorgeschlagen wird”, begründete Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) die Entscheidung. Da nach Ansicht der Länder die Folgekosten zwischen Bund und Ländern unfair verteilt sind, haben sie den Vermittlungsausschuss angerufen. Dort muss jetzt ein tragfähiger Kompromiss gefunden werden.

Betriebe brauchen Planungssicherheit für Investitionen

Für Handwerkspräsident Jörg Dittrich geht damit wertvolle Zeit verloren. “Das Wachstumschancengesetz ist ein wichtiger Baustein, um Investitionen zu stärken, Wachstum zu fördern und Entlastungen umzusetzen”, sagte Dittrich. Dass das Gesetzesvorhaben im Bundesrat jetzt nicht die erforderliche Mehrheit bekommen habe, sei ein Rückschlag für den Standort Deutschland. Er ruft die Verantwortlichen auf, schnellstmöglich die nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die dringend notwendigen Investitionen auch getätigt werden können.

Bau wartet seit Monaten auf echte Impulse

Der Bau wartet seit Monaten auf einen “echten Impuls der Politik”, sagte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB). “Angesichts der seit Monaten einbrechenden Wohnungsbauzahlen sind Investitionen extrem wichtig, um die Krise am Bau aufzuhalten.” Insbesondere die degressive Afa müsse jetzt schnell kommen, damit Wohnungsbauprojekte wieder rentabler würden. “Eine lange Hängepartie können wir uns in der jetzigen Lage auf keinen Fall mehr leisten”, warnte er.

Wachstumspaket soll Investitionen anreizen

Das Wachstumschancengesetz sieht steuerliche Entlastungen für Unternehmen bis 2028 und eine Beschleunigung von Genehmigungsverfahren vor. Die Entlastungen sollen jährlich sieben Milliarden Euro betragen. Kernpunkt ist eine Prämie für Investitionen in den Klimaschutz. 15 Prozent der Aufwendungen für Energieeffizienzmaßnahmen von Unternehmen sollen als direkte finanzielle Unterstützung bezuschusst werden. Das Gesetz enthält zudem steuerliche Anreize, um den kriselnden Wohnungsbau anzukurbeln. Auch zusätzliche steuerliche Impulse für mehr Forschung sind vorgesehen.

Überlegenspause wegen Haushaltskrise sinnvoll

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) kritisierte das einseitige Vorgehen der Bundesregierung: “Es ist natürlich überhaupt keine Art und auch in keiner Weise vertrauensbildend, dass bei einem solchen Gesetz ohne Absprache, ohne vernünftiges Miteinander-Ringen dieses Gesetz vorgelegt wird – unter dem Motto: Friss oder stirb.” So könne man nicht arbeiten. “Das ist in unserer Verfassung so nicht vorgesehen. Das ist auch nicht die Kultur der Bundesrepublik Deutschland. Das ist einfach schlechte Regierungsarbeit.” Zudem wisse niemand, wie es nach dem Karlsruher Haushaltsurteil finanziell überhaupt weitergehe. “Von daher braucht es eine Überlegenspause.”

Print Friendly, PDF & Email

Comments are closed.