Kurze Umsetzungsfrist beim Hinweisgeberschutzgesetz

Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Das Gesetz ermöglicht es Hinweisgebern, ohne Angst vor beruflichen oder persönlichen Konsequenzen mögliche Missstände in Unternehmen aufzudecken. Bereits in der März- Ausgabe der ElektroWirtschaft haben wir dazu berichtet. Dieser Beitrag liefert einen Überblick über die wichtigsten Aspekte, einschließlich der neuesten Änderungen und erläutert die Verpflichtungen für Unternehmen.

Hinweisgebende Personen

Das Gesetz schützt eine breite Gruppe von Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit (oder im Vorfeld) Informationen über Verstöße erhalten haben. Dazu zählen auch Beschäftigte, Praktikanten, Leiharbeitnehmer und ehemalige Mitarbeiter.

Meldefähige Verstöße

Nach dem HinSchG können Hinweise zu Verstößen gegen nationale Strafvorschriften gemeldet werden. Meldefähig sind auch Ordnungswidrigkeiten, bei denen Leben, Leib, Gesundheit oder die Rechte von Beschäftigten gefährdet sind, wie etwa Verstöße gegen Arbeits- oder Gesundheitsschutzvorschriften. Darüber hinaus nennt das Gesetz weitere meldepflichtige…

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