ZVEH unterstützt Initiative von ZDH und DGB für den Kampf gegen Schwarzarbeit

Tarif- und gesetzestreue Handwerksunternehmen haben darunter zu leiden, wenn sich Mitbewerber Kosten- und damit Wettbewerbsvorteile durch illegale Praktiken verschaffen. Dabei leistet das Handwerk mit seinen über 5,1 Millionen Beschäftigten und 380.000 Auszubildenden einen wichtigen Beitrag zu Wachstum, Wohlstand und Beschäftigung in Deutschland. Um diese Rolle nicht zu gefährden, haben der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) nun ein gemeinsames Positionspapier veröffentlicht, in dem sie weiterführende Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit fordern. Unter anderem geht es darum, bessere Kontrollen durch eine personelle und organisatorische Stärkung der zuständigen Verfolgungsbehörden zu ermöglichen. Gleichzeitig sollte die Beratung und Betreuung von aus dem Ausland entsandten Arbeitnehmern optimiert und auf europäischer Ebene enger gegen die Schwarzarbeit kooperiert werden.

ZDH und DGB sprechen sich zudem dafür aus, weitere regionale und branchenspezifische Bündnisse zu etablieren. Der ZVEH hat im Juni 2014 ein solches Bündnis zusammen mit dem Bundesfinanzministerium und der IG Metall unterzeichnet, um gemeinsam gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in den E-Handwerken vorzugehen. Die Bündnispartner haben dazu eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die unter anderem in enger Abstimmung mit dem Zoll über die konkret zu ergreifenden Maßnahmen berät.
In den überprüften Betrieben der Elektrohandwerke konnte der Zoll bisher noch keine besonderen Auffälligkeiten in punkto Schwarzarbeit feststellen. Herbert Brichta, Referatsleiter Tarif- und Sozialpolitik beim ZVEH, sagt: „Wir unterstützen jede Initiative im Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung.“ Gleichzeitig mahnt er, dass die erforderlichen Kontrollen durch den Zoll mit dem nötigen Augenmaß betrieben werden müssten. Ein unverhältnismäßig hartes Auftreten von Zollbeamten in bisher gut beleumundeten Handwerksbetrieben könne eine erhebliche Rufschädigung mit sich bringen und einen bleibenden Negativeindruck hinterlassen – selbst wenn in dem untersuchten Betrieb nichts zu beanstanden gewesen sei.
Quelle: ZVEH

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