ZVEH: Kampf gegen Defizite im Mängelrecht

Obwohl sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag darauf verständigt haben, das Gewährleistungsrecht handwerksfreundlicher zu gestalten, lässt eine entsprechende Reform weiter auf sich warten. Für die E-Handwerke ist diese Situation unbefriedigend. Sie haben oft mit belastenden Folgen der Abwicklung von Mängelfällen zu kämpfen, für die sie nicht verantwortlich sind: Wenn sie ein zugeliefertes Produkt verarbeiten, das unerkannt fehlerhaft ist, müssen sie es ausbauen und durch ein neues Produkt ersetzen, ohne einen Erstattungsanspruch gegen den Lieferanten zu haben.

Im engen Schulterschluss mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) setzt sich der ZVEH daher schon seit Jahren für eine Änderung des gesetzlichen Rahmens ein. In den aktuellen politischen Diskussionen deutet nun vieles darauf hin, dass diese Änderungen mit einer Neuerarbeitung des Bauvertragsrechts verknüpft werden sollen. Außerdem ist angedacht, dem Lieferanten die Möglichkeit zu geben, eine neugestaltete erweiterte Haftung über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) wieder auszuschließen. Alexander Neuhäuser, ZVEH-Geschäftsführer Recht und Wirtschaft, sagt: „Sofern die Regelungen nicht AGB-fest sind, hilft es den Handwerksbetrieben nicht weiter. Die Lieferanten würden zur eigenen Absicherung regelmäßig entsprechende Klauseln in die Verträge einbauen. Auch eine Verknüpfung der Gewährleistungsrechtsreform mit dem Bauvertragsrecht ist abzulehnen. Unsere Unternehmen erbringen nicht nur Bauleistungen – sie benötigen faire Lösungen für alle ihre Tätigkeiten. Zudem würden durch die Verknüpfung inakzeptable weitere Verzögerungen auftreten.“

Zur Intensivierung der Interessenvertretung hat der ZVEH den Landesinnungsverbänden nun ein Musterschreiben zur Verfügung gestellt, in dem auf die Defizite der aktuellen Situation hingewiesen wird. Das Schreiben kann genutzt werden, um auf regionaler Ebene den Kontakt zu den politischen Entscheidern und Meinungsbildnern aufzunehmen und für eine Verbesserung des gesetzlichen Rahmens im Sinne der E-Handwerke einzutreten.

Unabhängig von den Entwicklungen auf der gesetzlichen Ebene hilft der ZVEH den Innungsbetrieben schon jetzt, indem der Verband mit Herstellern so genannte Haftungsübernahmevereinbarungen (HÜV) abschließt. Darin verpflichtet sich der Hersteller, künftig Kosten zu übernehmen, die entstehen, wenn ein E-Handwerks-Innungsbetrieb ein ab Werk fehlerhaftes Produkt einbaut. Jüngster Partner einer entsprechenden HÜV, über die aktuell auch Fachmagazine wie das Deutsche Handwerksblatt berichten, ist die Firma Busch-Jaeger. Weitere Partner sollen folgen. Neuhäuser sagt: „HÜV sind wichtige Instrumente, um die gesetzlichen Defizite zu kompensieren. Nichtsdestotrotz setzen wir uns weiterhin mit Nachdruck dafür ein, dass die bestehende Gesetzeslücke im Mängelgewährleistungsrecht möglichst bald geschlossen wird.“
Quelle: ZVEH

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