Zu­gang zum Fah­rer-Be­ruf wird er­leich­tert

Der Bundesrat hat am 10. Juli 2026 den Änderungen der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung sowie weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Mantel-Verordnung) zugestimmt. Ziel der Anpassungen ist es, bürokratische Hürden bei der Berufskraftfahrerqualifikation und im Fahrerlaubnisrecht abzubauen.

Kern der Reform sind mehrere praxisnahe Erleichterungen: Führerscheine aus Drittstaaten, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat umgetauscht wurden, werden künftig auch in Deutschland anerkannt. Zudem können Führerscheine aus der Ukraine und aus Montenegro künftig ohne zusätzliche Prüfung umgeschrieben werden. Darüber hinaus wird die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation künftig in neun Fremdsprachen angeboten. Auch die praktische Prüfung wird um 90 Minuten verkürzt.

Von den Änderungen profitieren insbesondere Berufskraftfahrer sowie die gesamte Branche des gewerblichen Straßenverkehrs. Der BGA begrüßt die beschlossenen Maßnahmen ausdrücklich. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des akuten Fahrermangels und erleichtern den Zugang zum Beruf deutlich. Gleichzeitig werden bürokratische Hürden reduziert und langjährige Forderungen des BGA umgesetzt.

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