Viele Unternehmen haben Datenschutzreform nicht auf dem Schirm

Das neue EU-weite Datenschutzrecht gilt ab dem 25. Mai 2018. Viele Bereiche sind – aus deutscher Sicht – nicht neu geregelt und orientieren sich vielmehr an Vorgaben des bisherigen Bundesdatenschutzrechts. In Deutschland hält sich der Änderungsbedarf für Unternehmen daher in Grenzen. Wesentliche Grundsätze sind beispielsweise die Verarbeitung personenbezogener Daten, Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und Bedingung für die Einwilligung.
Zweck der EU-Verordnung ist es, den Schutz von personenbezogenen Daten innerhalb der EU sicherzustellen und den freien Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes zu gewährleisten. Dienstleistungen wie die Erteilung von Bonitätsauskünften und das Forderungsmanagement, von denen die gesamte Wirtschaft profitiert, stehen auf einer neuen Grundlage. Der BGA informierte bereits am 07. Dezember zum Thema "Der neue EU-Datenschutz – Was kommt auf Unternehmen zu?", das Seminar wir nun in Kürze wiederholt. Zeitpunkt und Ort werden noch bekannt geben.
Quellen: BGA, VEG

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