vbw warnt vor fundamentaler Veränderung der Unternehmenslandschaft durch Erbschaftssteuerreform

Anlässlich der ersten Behandlung der Erbschaftsteuerreform in Bundestag und Bundesrat fordert die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. weitere Korrekturen am vorliegenden Gesetzesentwurf. vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt: „Der Entwurf des Bundeskabinetts nimmt Familienunternehmen die Möglichkeit, ihre Firma wettbewerbsfähig weiterzuführen und generationenübergreifend für große Zukunftsinvestitionen vorzusorgen. Das muss geändert werden.“

Die vbw kritisiert, dass der Entwurf wichtige Teile des unternehmerisch eingesetzten Vermögens nicht begünstigt. „Das trifft neben Betriebsteilen, die nicht unmittelbar für die Produktion nötig sind, auch Rücklagen für Zukunftsinvestitionen, die betriebliche Altersvorsorge und Tochterunternehmen außerhalb Europas, also die Anker der Unternehmen auf den Weltmärkten. Verschont werden muss, was betrieblich eingesetzt wird – ohne Wenn und Aber“, fordert Brossardt. Die vbw bemängelt, dass Erben großer Familienunternehmen durch den Entwurf untragbar eingeschränkt werden – bis hin zu 40-jährigem Verzicht auf Erträge und dem Zugriff auf vorhandenes Vermögen des Erben. Brossardt: „Eine Vermögensteuer für Unternehmenserben darf es nicht geben. Besondere Auflagen für Familienunternehmen müssen mit Maß gesetzt werden. Und soweit Erbschaftsteuer auf unternehmerisch gebundenes Vermögen anfällt, muss es möglich sein, sie ohne zusätzliche Zinslast in Raten zu zahlen.“

Für die vbw ist unverständlich, dass heute erbschaftsteuerlich begünstigte Wohnungsimmobilienunternehmen diesen Status verlieren würden. Wichtig ist ihr, dass Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten von der Lohnsummenauflage befreit werden. „Das kostet erbschaftsteuerlich nichts und gibt kleinen Unternehmen notfalls wichtige Überlebenschancen“, so Brossardt.

Die vbw unterstützt in diesem Sinn eingebrachte Vorstellungen der Bayerischen Staatsregierung und entsprechende Überlegungen aus dem Bundesrat. Brossardt: „Ohne weitere Korrekturen droht eine Abwanderung von Familienunternehmen in das meist steuergünstigere Ausland oder vielfach ein Verkauf an nationale und internationale Kapitalgeber. Das würde die innovative, regional verankerte Struktur der deutschen Unternehmenslandschaft zu unser aller Nachteil fundamental verändern. Wir wenden uns deshalb auch entschieden gegen Vorstellungen, die Unternehmen gegenüber dem Regierungsentwurf noch härter zu besteuern.“
Quelle: vbw

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