Stichtag 15. August: Änderungen im ElektroG für Hersteller und Importeure

Seit dem 15.08.2018 fallen sämtliche elektrisch bzw. elektronisch betriebenen Geräte in den sogenannten offenen Anwendungsbereich ("Open Scope") des ElektroG – sofern es sich um keine Ausnahme handelt. Zudem tritt die Reduzierung von zehn auf nunmehr sechs neue Produktkategorien in Kraft. Welche Auswirkungen diese Änderungen für Hersteller und Vertreiber haben, zeigt Lightcycle.

Überprüfung und Anpassung bestehender Registrierungen

Durch die entsprechend der europäischen WEEE-Richtlinie überarbeiteten Produktkategorien bedarf es einer Überprüfung und Anpassung seitens der Hersteller bei der Registrierung beim Elektro-Altgeräte Register. Neben der Neubewertung des Produktportfolios gemäß der neueingeführten sechs Kategorien, muss auch eine Differenzierung nach den Gerätearten vorgenommen werden. Die Einteilung richtet sich zukünftig überwiegend nach der Größe der Geräte, weniger nach der Funktionalität: So fallen Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt, in die Kategorie "Elektrogroßgeräte". Beträgt keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter, handelt es sich hingegen um "Elektrokleingeräte". Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, die kleiner als 50 Zentimeter sind, sowie Bildschirme (größer 100 cm²), Wärmeüberträger, Photovoltaik und Lampen weisen je eine eigene Produktkategorie auf.

Quelle: Lightcycle

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