Andreas Scheuer

Startschuss für Wallbox-Förderung: 900 Euro Zuschuss für die eigene Ladestation

Am 24. November 2020 startete erstmalig die Förderung privater Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden. Mit einem Zuschuss in Höhe von 900 Euro werden der Kauf und die Installationen der sogenannten Wallboxen unterstützt.

“Laden muss überall und jederzeit möglich sein. Eine flächendeckende und nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur ist Voraussetzung dafür, dass mehr Menschen auf klimafreundliche E-Autos umsteigen. Da ein Großteil aller Ladevorgänge daheim stattfinden wird, fördern wir Mietern, Eigenheimbesitzern und Vermietern den Einbau privater Ladestationen mit 900 Euro Zuschuss vom Bund”, erklärt Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer.

Wer kann Anträge stellen?

  • Träger von Investitionsmaßnahmen (z.B. Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger) zur Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden.

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten (Definition der Gesamtkosten siehe unter “Wie wird gefördert?”) an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland, wenn u.a.:
    • die Ladestation über eine Normalladeleistung von 11 kW verfügt,
    • der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommt,
    • die Ladestation intelligent und steuerbar ist (mit Blick auf die Netzdienlichkeit)

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss Ihres Vorhabens auf Ihr Bankkonto überwiesen wird. Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag, wird keine Förderung gewährt. Der Zuschuss kann bei der KfW über das Zuschussportal beantragt werden und muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden:

  • Ladestation
  • Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen
  • Elektrischer Anschluss (Netzanschluss)
  • Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten)

Anträge können ab dem 24. November 2020 bei der KfW eingereicht werden.

Was bisher aus dem Masterplan Ladeinfrastruktur umgesetzt wurde und wie die nächsten Schritte aussehen, lesen Sie hier:

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