Startschuss für E-Mobil-Gesetz

Die Bundesregierung legt per Gesetz fest, was als Elektroauto gilt – und eine staatliche Förderung erhält. Das meldet das Handelsblatt in seiner Ausgabe vom 25. April 2014.
Nach Informationen des Handelsblatts haben sich Mitte der Woche die Unterhändler des Verkehrs- und des Umweltressorts darauf verständigt, was als Elektroauto gelten soll. Danach erhalten Elektromobile künftig eine Plakette und damit Privilegien, wenn sie entweder maximal 50 Gramm Kohlendioxid je Kilometer ausstoßen; oder mindestens 30 Kilometer rein elektrisch fahren können. Zu den privilegierten Fahrzeugen gehören auch Plug-in-Hybride, benzin- und batteriebetriebene Autos mit Stecker, sowie Antriebe mit einem Reichweitenverstärker.
"Neben reinen Elektrofahrzeugen wollen wir auch die besonders alltagstauglichen Plug-in-Hybride privilegieren – sofern sie einen echten Umweltvorteil aufweisen*, bestätigte Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) dem Handelsblatt die Pläne. "Voraussetzung ist, dass ihre elektrische Reichweite groß genug ist, um Alltagsfahrten emissionsfrei zu bewältigen", sagte sie.
Wer die Plakette für sein Auto ergattert, der soll im Straßenverkehr profitieren. In einer ersten Stufe sollen die Fahrer Busspuren mitbenutzen dürfen und etwa leichter parken können. In einem zweiten Schritt will der Bund dann Details wie Haftungsfragen oder Regeln zum Aufbau von Ladesäulen festlegen. Später dann ist noch ein Forschungs- und Entwicklungsprogramm geplant, um den Bau von Brennstoffzellen und Batterien zu fördern. Und zu guter Letzt soll mit einem Förderprogramm über die Staatsbank KfW der Kauf von Nullemissionsfahrzeugen mit Krediten gefördert werden.
Quelle: Handelsblatt Wochenende 25./26./27. April 2014

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