SolarWorld: Signifikanter Personalabbau notwendig, um Perspektive zu wahren

Der vorläufige Insolvenzverwalter der SolarWorld AG, Rechtsanwalt Horst Piepenburg, hat heute die Belegschaften in Freiberg (Sachsen) und Arnstadt (Thüringen) über den aktuellen Stand des vorläufigen Insolvenzverfahrens informiert.

Die Belegschaft, Logistikdienstleister, Lieferanten und weitere Gläubiger hätten in den vergangenen acht Wochen viel erreicht, den Geschäftsbetrieb zu stabilisieren und weiterzuführen: Bislang wurde im vorläufigen Insolvenzverfahren nicht nur die Bestandsware verarbeitet und veräußert, sondern darüber hinaus Neugeschäft im niedrigen zweistelligen Millionenbereich generiert. Dadurch seien die Fertigungsstraßen an den Produktionsstandorten im Drei-Schicht-System weiter in Betrieb geblieben.

In diesen acht Wochen des vorläufigen Verfahrens konnte allerdings wegen hoher Produktionskosten nicht genügend Liquidität erwirtschaftet werden, um im Anschluss an den Insolvenzgeldzeitraum ab  1. August 2017 die Personalkosten für die derzeit noch 1.850 Beschäftigen zu leisten.

Parallel dazu hätten interessierte Investoren, die sich dem Prozess kaufmännisch sorgfältig näherten, einen weiteren Prüfungsbedarf von bis zu vier Monaten signalisiert. Die Rechtsverhältnisse seien komplex und die Vorstellungen über diverse künftige Geschäftsszenarien müssten gründlich analysiert und kalkuliert werden. Derzeit prüfen mehrere interessierte strategische Investoren die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen.

„Somit bewegen wir uns gerade im Spannungsfeld zwischen Rettungsaussichten sowie Perspektiven für SolarWorld einerseits und den aktuellen Sach-, Struktur- und Personalkosten, die wir nicht voll umfänglich erfüllen können, andererseits“, erläutert der vorläufige Insolvenzverwalter. Angesichts der Auftragslage sowie der globalen Herausforderungen der Solarindustrie müssten die insolventen Gesellschaften nach dem 31. Juli 2017 signifikant Personalkosten einsparen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freistellen. Fördertöpfe, die absehbare Unterdeckung der kommenden Monate auszugleichen, gäbe es nach der Gesetzeslage weder im Bund, noch in den Bundesländern oder in Brüssel.

Die vorläufige Insolvenzverwaltung setze sich dafür ein, bis Anfang August 2017 alle Optionen weiter zu verfolgen. „Ziel ist und bleibt es, dass die insolventen Unternehmen ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit einer reduzierten Belegschaft unter den Bedingungen weiterlaufender Produktion und weiter betriebener Fertigungsstraßen im Interesse potenzieller Investoren und im Einvernehmen mit den Gläubigern fortgeführt werden können“, erklärt Piepenburg.

Dazu würden gegenwärtig auch Anfragen zu Auftragsarbeiten im Zuge von Lohnfertigungen intensiv geprüft und kalkuliert. Über notwendige Freistellungen könnte deshalb erst in der Woche vor der erwarteten Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden werden.

Abschließend unterstrich der vorläufige Insolvenzverwalter, er werde im Rahmen seiner Möglichkeiten alles dafür tun, die Produktion an den Standorten zu erhalten – und somit das Wissen und Know-how, die Fertigkeiten und Fähigkeiten, die Innovationskraft von SolarWorld: „So könnten wir insgesamt die Basis für das weitere Bieterverfahren, für einen erfolgreichen Verkauf der Vermögenswerte im Interesse die Gläubiger und für eine Perspektive der Photovoltaik in Deutschland wahren.“ Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Standort Bonn wurden heute schriftlich informiert. Ihnen steht der vorläufige Insolvenzverwalter am 18. Juli 2017 unmittelbar Rede und Antwort.

Wegen der bereits im Vorjahr eingeleiteten Personalmaßnahmen in der SolarWorld-Gruppe arbeiteten derzeit bundesweit in den insolventen SolarWorld-Gesellschaften noch knapp 1.850 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags am 11. Mai 2017 knapp 2.200 Beschäftigte).

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