Rücknahmepflicht des Handels für Elektro-Altgeräte tritt in Kraft

Seit dem 24.7.2016 ist das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft getreten. Zur Rücknahme verpflichtete Händler müssen zum Stichtag alle notwendigen Vorkehrungen getroffen haben.

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