Richtlinie schafft Klarheit bei mobilen UVC-Entkeimungsgeräten

Drei deutsche UVC-Hersteller aus dem Rheinland entwickeln Richtlinie im Alleingang

Für Gastronomen, Einzelhändler, Frisöre, Praxisbetreiber und viele andere Selbstständige stehen die Zeichen für eine virus-arme Arbeitsumgebung auf Positiv – trotz andauernder Pandemie. Mobile UVC-Entkeimungsgeräte bekommen endlich eine verlässliche Gestaltungsrichtlinie. Viele Geräte sind bereits im Markt, doch leisten sie nicht immer, was sie versprechen bzw. Anwender von ihnen erwarten. Diese erste Richtlinie für UVC-Geräte gibt Ordnungs- und Gesundheitsämtern aber auch der Politik Handlungssicherheit. In vielen Ländern wie USA, Kanada, Südkorea, Japan und China konnte insbesondere durch die Nutzung von UVC der öffentliche Raum wieder unter Kontrolle gebracht werden. Der richtige Einsatz dieser effektiven und effizienten Technik könnte auch in Deutschland ein wichtiger Baustein in Richtung Normalität sein.

Für mobile Luftentkeimungsgeräte – zur Eliminierung von SARS-CoV-2 -Viren und anderen gefährlichen Infektionsquellen in geschlossenen Räumen – gibt es jetzt eine erste Richtlinie für einen Mindeststandard, dem diese Geräte entsprechen sollten. Solche Geräte arbeiten auf UVC-Basis. Erfolgreich eingesetzt wird diese Entkeimungstechnik in der Industrie bereits seit vielen Jahren. Doch gab es bis heute weder Standard, Norm noch Richtlinie für die technischen Mindest-Eigenschaften. Renommierte Unternehmen der UVC-Technik haben in diesen Tagen eine erste Richtlinie erstellt. Damit gibt es jetzt auch eine mögliche Basis für zukünftige Standards von Organisationen wie DIN, DKE, IEC,VDI, VDMA und ZVEI. Geräte, die der neuen Richtlinie entsprechen, entkeimen Luft mit hohem Volumenstrom um mindestens 99% der Viren und Bakterien.

Das Umweltbundesamt und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW(CoronaSchVO § 4b / Fassung vom 25.1.2021) haben zwischenzeitlich den Weg für mobile Luftreiniger geebnet.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft LUV

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