Rauchwarnmelderpflicht ab 1. Januar in Baden-Württemberg

Bis zum 31. Dezember 2014 müssen alle Wohnungen in Baden-Württemberg mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Brandschutz ist keine Glückssache. Außer Berlin und Sachsen haben mittlerweile alle Bundesländer eine Rauchmelderpflicht für private Wohnräume eingeführt. In Baden-Württemberg ist mit der Novellierung der Landesbauordnung seit 2013 in Neubauten der Einbau von Rauchwarnmeldern verpflichtend, für Bestandsbauten endet die Nachrüstpflicht am 31.12.2014.
Wo und wie Rauchwarnmelder eingebaut werden sollen, regelt u. a. die Norm DIN 14 676. Dort wird für Errichter oder Planer dann sogar ein entsprechender Qualifikationsnachweis gefordert. Die Fachkräfte der E-Handwerksunternehmen erwerben die notwendigen Kompetenzen über entsprechende Lehrgänge. Der Fachverband bietet über die Bildungsplattform E-Campus BW® diesbezüglich Kurse an.
Quelle: Fachverband Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg

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