Neue VDE-Anwendungsregel zum eichrechtskonformen Laden von Elektrofahrzeugen

Mit der zunehmenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen, hat sich in den letzten Jahren eine neue Messgerätekategorie im Bereich der Elektromobilität entwickelt, die den Messgeräten zur Bestimmung von Messgrößen bei der Lieferung von Elektrizität zuzuordnen ist und damit dem gesetzlichen Mess- und Eichrecht unterliegt.
Die Einhaltung des gesetzlichen Mess- und Eichrechts schafft die Grundlage dafür, dass Messergebnisse korrekt ermittelt, angezeigt und abgerechnet werden. Hierfür fordern das deutsche Mess- und Eichgesetz (Mess-EG) sowie die Mess- und Eichverordnung (Mess-EV) die Ermittlung der Messwerte durch ein geeichtes Messgerät sowie die sichere und überprüfbare Belegführung.
Zur Entwicklung und einheitlichen Prüfung von mess- und eichrechtskonformen AC- und DC-Ladeeinrichtungen benötigen sowohl Hersteller als auch Konformitätsbewertungsstellen und Verwendungsüberwacher klare Vorgaben, die in dieser VDE-Anwendungsregel für konduktive Ladeeinrichtungen zusammengefasst sind.
Diese VDE-Anwendungsregel legt hierfür Begriffe, Piktogramme, Konfigurationen, Anforderungen und Prüfungen fest und definiert Mindestanforderungen sowie Kriterien zur Bewertung von Messeinrichtungen. Der Begriff "Mindestanforderungen" bedeutet, dass sich aus technischen Regeln und Rechtsvorschriften weitergehende Anforderungen ergeben können.
Diese VDE-Anwendungsregel gilt für Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge z.B. nach der Normenreihen IEC 61851. Messeinrichtungen für Schienenfahrzeuge werden von den Betrachtungen ausgeschlossen. Weiterhin können die Mindestanforderungen im Anwendungsfall Direktverkauf von dieser VDE-Anwendungsregel abweichen und sind aktuell in Bearbeitung.
Der Ladevorgang bei Elektrofahrzeugen jetzt transparenter angezeigt und abgerechnet wird, dies stellt die VDE-Anwendungsregel E-VDE-AR-E 2418-3-100 "Einheitliche Anforderungen für eichrechtskonforme Ladeeinrichtungen" sicher. Am 29. Juni 2018 wurde der Entwurf der neuen VDE-Anwendungsregel veröffentlicht und kann für drei Monate online kommentiert werden.

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Quelle: VDE/DKE

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