Nationaler Strategierahmen fördert E-Mobilität

Das Bundeskabinett hat am 9. November den vom Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, vorgelegten Nationalen Strategierahmen für den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe beschlossen.

Schlüssel ist flächendeckende Ladeinfrastruktur

Dobrindt: "Wir unterstützen den Hochlauf der alternativen Antriebe. Wir wollen diese Entwicklung an der Spitze gestalten. Der Schlüssel dafür ist der Aufbau einer flächendeckenden Lade- und Tankinfrastruktur – für alle Verkehrsträger und wesentlichen Technologien: Elektromobilität, Brennstoffzelle und Erdgas. Wir haben deshalb mit dem Nationalen Strategierahmen eine Infrastrukturoffensive für die Antriebswende gestartet – und setzen uns mit rund einer Milliarde Euro an Investitionen europaweit an die Spitze. Damit bleibt Deutschland Vorreiter für die Mobilität 4.0 und hält Kurs auf unser Ziel von mehr Mobilität bei weniger Emissionen."
Der Nationale Strategierahmen (NSR) formuliert die Ziele und Maßnahmen Deutschlands für den Infrastrukturaufbau der alternativen Kraftstoffe Strom, Wasserstoff und Erdgas. Deutschland erfüllt damit eine wesentliche Vorgabe der EU-Richtlinie 2014/94/EU.

Investitionen von rund 1 Milliarde Euro

Die Investitionen in Höhe von rund einer Milliarde Euro setzen sich wie folgt zusammen: 300 Millionen vom Förderprogramm Ladeinfrastruktur Elektromobilität, 140 Millionen Euro vom Förderprogramm "Elektromobilität vor Ort", 247 Millionen Euro vom Nationalen Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) und 268 Millionen Euro aus der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie.

Maßnahmen des BMVI für Elektromobilität / Ladesäulen

  • Ausstattung aller bewirtschafteten Autobahnrastanlagen mit Schnellladesäulen.
  • 300-Millionen-Euro-Förderprogramm für ein flächendeckendes Netz mit 5.000 Schnell- und 10.000 Normalladesäulen bis 2020.
  • Förderprogramm "Elektromobilität vor Ort" mit rund 35 Millionen Euro pro Jahr für die Unterstützung von Kommunen u.a. bei der Beschaffung von Elektrofahrzeugen und den dafür erforderlichen Aufbau von Ladeinfrastruktur.

Weitere Informationen und Maßnahmen für Gas und Wasserstoff unter: href=”www.bmvi.de/nsr” _blanc (PDF)
Quelle: BMVI

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