Nach dem Shutdown: Das müssen Sie wissen

Wie können wir die Arbeitssicherheit in der Corona-Krise gewährleisten und eine zweite Infektionswelle verhindern? Das fragen sich zurzeit viele Führungskräfte von Unternehmen, die Schritt für Schritt den Regelbetrieb wieder aufnehmen.

Nach dem Shutdown kommt die vorsichtige Öffnung. Millionen von Arbeitnehmern kehren in den kommenden Wochen Schritt wieder an ihre regulären Arbeitsstätten zurück. Doch die Umstände haben sich geändert. Das Corona-Virus ist noch da und die Angst vor einer zweiten Infektionswelle wächst.

Unternehmen können viel dazu beitragen, eine zweite Infektionswelle zu verhindern, indem sie konsequent Maßnahmen zum Arbeits- und Infektionsschutz umsetzen. Doch was gilt es eigentlich konkret zu tun? Hier fünf Tipps, die Sie sofort umsetzen können.

Führen Sie eine Gefährdungsbeurteilung durch

Viele – gerade kleinere – Unternehmen hören den Begriff Gefährdungsbeurteilung im Zusammenhang mit der Corona-Krise zum ersten Mal. Die Gefährdungsbeurteilung ist nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ASiG) das zentrale Element der Arbeitssicherheit. Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Beurteilung vorzunehmen, welchen gesundheitlichen Gefährdungen Arbeitnehmer(innen) ausgesetzt sind.

Mit dem Corona-Virus entstand eine neue sogenannte „biologische Gefährdung“ im Sinne von § 5 Arbeitsschutzgesetz (ASiG) Abs. 3. Arbeitgeber sind deshalb verpflichtet, eine neue Gefährdungsbeurteilung durchzuführen oder eine bestehende zu ergänzen.

Dazu können Sie eine kostenlose Gefährdungsbeurteilungssoftware nutzen, die von der Initiative infektionsschutzhelfer.de, einer Gemeinschaftsaktion von über 100 Klein- und Mittelunternehmen (KMU), entwickelt wurde. In zehn Minuten beantworten Sie auf der Webseite die relevanten Fragen zur Arbeitssicherheit und zum Infektionsschutz in Ihrem Unternehmen. Anschließend erhalten Sie kostenlos eine Sofortauswertung und einen individuellen Maßnahmenplan.

Lassen Sie Infektionsschutzhelfer ausbilden!

Das erforderliche Infektionsschutz-Wissen sollte im Unternehmen weit verbreitet sein. Nur wenn viele Mitarbeiter die Grundsätze der Arbeitssicherheit und des Infektionsschutzes verinnerlicht haben, können Maßnahmen wirksam umgesetzt werden. Auf der Webseite infektionsschutzhelfer.de finden alle Mitarbeiter von Unternehmen und sonstige Interessierte eine kostenlose Schulung, die sie in 20 Minuten absolvieren können.

Die Online-Ausbildung endet mit einem Test. Bei einem erfolgreichen Bestehen erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat über die bestandene Ausbildung nach SARS-COVID-2-Arbeitsstandards des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Legen Sie verbindliche Maßnahmen für die Umsetzung fest

Die Erfahrung im Bereich Arbeitssicherheit zeigt: Damit Maßnahmen konsequent umgesetzt werden, bedarf es Betriebsanweisungen. Diese Anweisungen sind für alle Mitarbeiter verpflichtend. Damit ist der Arbeits- und Infektionsschutz nichts, was zufällig geschieht: Die Maßnahmen werden vielmehr fest in die Arbeitsabläufe und in die Routinetätigkeiten der Mitarbeiter integriert.

Neben dem Infektionsschutzhelfer-Zertifikat und einem Maßnahmenplan für Profit- und Non-profit-Organisationen hat die Initiative infektionsschutzhelfer.de ein Paket mit Dokumenten für Betriebsanweisungen und Hygienepläne bereitgestellt. Mit diesen Vorlagen können Sie schnell und einfach Betriebsanweisungen erlassen und die Umsetzung der Maßnahmen wirksam kontrollieren.

Unterweisen Sie Ihre Belegschaft regelmäßig

Maßnahmen zum Infektionsschutz haben die Eigenschaft, dass irgendwann sie niemand mehr hören kann oder möchte – ähnlich wie die Sicherheitsunterweisungen im Flugzeug. Man bekommt das Gefühl, alles bereits zu wissen und zu beachten. Doch das ist ein Trugschluss.

In der Arbeitssicherheit gilt der Grundsatz: Routine schafft Sicherheit. Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich. Stellen Sie sicher, dass alle die Anweisungen verstehen und befolgen.

Zögern Sie nicht, Konsequenzen auszusprechen

Was passiert, wenn Mitarbeiter die Betriebsanweisungen und Schutzmaßnahmen nicht ernst nehmen? Was soll geschehen, wenn aus Bequemlichkeit Maßnahmen „vergessen“ werden? Haben Sie keine Angst davor, Konsequenzen auszusprechen. Dies kann beispielsweise sein:

  • eine Abmahnung: Mitarbeiter werden schriftlich abgemahnt, weil sie sich den Betriebsanweisungen widersetzt haben;
  • Ausschluss aus Teilbereichen des Unternehmens beziehungsweise von bestimmten Arbeiten: Mitarbeiter, die sich nicht an die Schutzvorschriften halten, werden für bestimmte Bereiche gesperrt;
  • weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Die bisherige Praxis hat gezeigt: Man muss man nur einem Bruchteil aller Arbeitnehmer rechtliche Konsequenzen androhen. Durch das Corona-Virus und die unmittelbare Krise sind die meisten Mitarbeiter für das richtige Verhalten sensibilisiert und wissen: Bei einem Nichtbeachten der Regeln schädigen sie ihre eigenen Kollegen.

Fazit: Stellen Sie den Infektionsschutz in den Mittelpunkt Ihres Handelns

Indem Sie eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, Mitarbeiter zu Infektionsschutzhelfern ausbilden und die anderen empfohlenen Maßnahmen umsetzen, können Sie – wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen es zulassen – Ihr Unternehmen sicherer machen.

Zeigen Sie auch Ihren Kunden, dass Sie einen großen Wert auf den Infektionsschutz legen. Viele Unternehmen laden die Zertifikate der Initiative infektionsschutzhelfer.de auf die eigene Homepage hoch. Oder sie drucken das Zertifikat aus und hängen es in ihre Verkaufsräume. Damit zeigen Sie außer Ihrer Belegschaft Ihren Kunden, dass der Infektionsschutz bei der täglichen Arbeit in Ihrem Betrieb eine bedeutende Rolle spielt. Auch dies ist eine vertrauensbildende Maßnahme.

Autor: Dr. Jens-Uwe Meyer, Volker Häseker

Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen Auszug aus der Juli-Ausgabe der ElektroWirtschaft.

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