Mindestlohngesetz verunsichert Wirtschaft

Wie der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) mitteilt, hat das Mindestlohngesetz nach seinem Inkrafttreten zum Jahresanfang zu einer erheblichen Verunsicherung in der Wirtschaft geführt. Insbesondere neue Bürokratielasten und Unklarheiten im Zusammenhang mit der Auftraggeberhaftung bereiten den Unternehmen des Groß- und Außenhandels und der Dienstleistungswirtschaft große Sorgen. Die Regierungskoalition und das zuständige Bundesarbeitsministerium hätten dies nach Ansicht des BGA trotz eindringlicher Appelle der Arbeitgeberverbände im Gesetzgebungsverfahren in Kauf genommen und es versäumt, frühzeitig notwendige Klarstellungen vorzunehmen.

In der verständlichen Absicht, mögliche Haftungsrisiken einzuschränken, forderten nun Unternehmen aller Wirtschaftszweige untereinander teils völlig überzogene und nicht gerechtfertigte Erklärungen zur Einhaltung des Mindestlohns, Kontroll- und Einsichtsrechte in Lohnunterlagen bis hin zu Vertragsstrafe versprechen bei Mindestlohn verstößen in einer Subunternehmerkette. Manche Unternehmen schicken solche Erklärungen laut BGA offensichtlich völlig undifferenziert an einen möglichst großen Verteiler. Dabei würde dann schon einmal übersehen, dass das Gesetz eine Haftung nur im Rahmen von Werk- und Dienstleistungen und nicht bei Kaufverträgen vorsieht. Deshalb werden auch Großhändler von Herstellern und Kunden mit Mindestlohnerklärungen konfrontiert. Auch der BGA wurde schon von Mitgliedsunternehmen zur Abgabe einer Mindestlohnerklärung aufgefordert. Es zeige sich wie befürchtet, dass die ursprünglich für Generalunternehmer in der Bauwirtschaft gedachte Auftraggeberhaftung, nicht auf die gesamte arbeitsteilige Wirtschaft übertragen werden könne. Vielmehr sei damit ein bürokratisches Monstrum geschaffen worden, das möglichst schnell wieder beseitigt werden sollte. Der BGA wird sich in den anstehenden politischen Beratungen dafür einsetzen. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat angekündigt, das Mindestlohngesetz nach Ostern auf den Prüfstand zu stellen.

Quelle: BGA

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