Masterplan Ladeinfrastruktur II: Laden muss so einfach sein wie Tanken

Das BMDV bringt den Umstieg auf alternative und klimaneutrale Antriebe zügig und für alle bezahlbar voran. Um die Bürgerinnen und Bürger von den Vorteilen der Elektromobilität zu überzeugen, braucht es vor allem eine überall verfügbare und gut funktionierende Ladeinfrastruktur. Laden muss so einfach sein wie Tanken.

Der Masterplan Ladeinfrastruktur II bildet die Gesamtstrategie zum Hochlauf der Elektromobilität. Er umfasst 68 Maßnahmen für den Aufbau einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur. Zentrale Aspekte sind die Beschleunigung von Antrags- und Genehmigungsverfahren, die Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit durch Digitalisierung, die Integration von Ladeinfrastruktur in das Stromsystem und die unbürokratische Bereitstellung von Flächen und die Mobilisierung privater Investitionen.

Das Ministerium beschreitet einen entschlossenen Weg, wie die Ladeinfrastruktur in Deutschland ausgebaut wird und der Bevölkerung flächendeckend zur Verfügung steht.

Ausbau Ladeinfrastruktur

Deutschlandnetz

Ziel: Insgesamt zehn Unternehmen werden an rund 900 Standorte mit rund 8.000 neuen Ultra-Schnellladepunkten für Elektroautos errichten und betreiben. Die Aufträge wurden am 27.09.2023 mit Abschluss des Vergabeverfahrens erteilt. Der Ausbau beginnt in diesem Jahr.

Mit dem Deutschlandnetz sorgt der Bund für ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes und nutzungsfreundliches Schnellladenetz in ganz Deutschland. Es stellt sicher, dass der nächste Schnellladepunkt für jeden innerhalb weniger Minuten und ohne Umwege erreichbar ist.

Fördervolumen: Insgesamt investiert der Bund rund 1,9 Milliarden Euro in das Deutschlandnetz.

Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland

Ziel: Unterstützung von Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und Privatpersonen bei der Errichtung von öffentlich zugängliche Normal- und Schnellladepunkte.

Seit 2017 wurden insgesamt über 20.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte in Betrieb genommen. Knapp 35.000 Ladepunkte aus diesen Förderprogrammen befinden sich noch im Aufbau und werden bis voraussichtlich Ende 2024 in Betrieb genommen.

Fördervolumen: Hierfür stellte das BMDV bisher insgesamt 438 Mio. Euro zur Verfügung (Stand Q2/2023).

Schnellladeinfrastruktur für Pkw und Lkw in Unternehmen

Ziel: Unterstützung beim Aufbau von nicht-öffentlicher Schnellladeinfrastruktur für Pkw und Lkw in Unternehmen, z.B, auf Betriebshöfen und Mitarbeiterparkplätzen.

Das Förderprogramm richtet sich vor allem an Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Flottenanwender (wie z.B. Transport- und Logistikunternehmen, Paketdienste, Mietwagen- und Carsharing-Anbieter sowie Pflegedienste). Neben Ladepunkten für Pkw sind erstmals in einem größeren Rahmen auch Ladepunkte speziell für Lkw förderfähig.

Fördervolumen: Das Fördervolumen beträgt bis zu 400 Mio. Euro. Anträge können. Seit 18. September 2023 gestellt werden. Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung: Für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderquote von bis zu 40 Prozent möglich, für Großunternehmen eine Förderquote von bis zu 20 Prozent.

Förderung Solarstrom für Elektroautos

Ziel: Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden

Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Wohnhäusern können bei der KfW einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für eine Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und eines Batteriespeichers beantragen, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt ist.

Fördervolumen: 300 Millionen Euro für das Jahr 2023 sind bereits ausgeschöpft. Insgesamt wurden 33.000 Anträge bewilligt. Im nächsten Jahr sollen weitere Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.

Laden an Gebäuden

Das im Dezember 2020 in Kraft getretene Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) vereinfacht den Ausbau von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern.

Das im März 2021 beschlossene Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verbessert den Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden.

Förderrichtlinie Elektromobilität

Bereits seit 2015 unterstützt das BMDV im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität neben der Anschaffung von E-Fahrzeugen und der Entwicklung von Konzepten für Elektromobilität den Aufbau von Ladepunkten für geförderte Fahrzeuge. Die Förderrichtlinie läuft noch bis Ende 2025. Weitere Informationen zur Richtlinie finden sie hier und hier.

Weitere Fördermaßnahmen im Bereich Pkw

Umweltbonus: Privatpersonen erhalten beim Kauf eines Elektrofahrzeugs eine Förderung des Bundes von bis zu 4500 Euro.

Reform der Kraftfahrzeugsteuer: Elektrofahrzeuge sind befristet bis 2030 von der Kfz-Steuer befreit.

Dienstwagenbesteuerung: Die Regelung gilt für BEV und PHEV bis 2030.

Fazit

Mit der Umsetzung des Masterplans Ladeinfrastruktur II bringt das BMDV den Ausbau der Ladeinfrastruktur konsequent voran. Inzwischen sind über 90.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte in Betrieb. Seit Amtsantritt der Bundesregierung im Dezember 2021 ist diese Zahl um 80 Prozent gestiegen. Damit liegt Deutschland beim Ladeinfrastruktur-Ausbau EU-weit im Spitzenfeld. Rund 20 Prozent der öffentlich zugänglichen Ladepunkte wurden mit einer Förderung des BMDV errichtet. Außerdem konnten durch das BMDV-Förderprogramm „Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden“ in den vergangenen Jahren rund 700.000 private Wallboxen installiert werden.

Für einen koordinierten Hochlauf der Ladeinfrastruktur auf den unterschiedlichen Ebenen (Bund, Länder und Kommunen) wurde 2019 die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH gegründet. Im Auftrag des BMDV koordiniert und steuert die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur die Aktivitäten zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland. Dabei steht immer die Perspektive der Nutzerinnen und Nutzer im Mittelpunkt – was auch im Motto der Nationalen Leitstelle zum Ausdruck kommt: „Einfach laden. Daran arbeiten wir“.

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