Lieferkettengesetz: Koalition einigt sich, BGA bezieht Stellung

Am 27. Mai 2021 haben sich Union und SPD auf ein Lieferkettengesetz geeinigt, das noch in dieser Legislatur den Bundestag passieren könnte. Eine zivilrechtliche Haftung der Unternehmen ist nun nach Kritik der Union explizit ausgeschlossen. Außerdem sollen die geplanten Sorgfaltspflichten auch für große deutsche Niederlassungen ausländischer Unternehmen gelten.

Das Lieferkettengesetz soll deutsche Unternehmen in die Pflicht nehmen, auch bei ihren ausländischen Zulieferern auf die Einhaltung von Menschenrechten und auf Umweltschutz zu achten. Wird einem deutschen Unternehmen ein Missstand in der Lieferkette bekannt, sollen sie gesetzlich verpflichtet werden, diesen zu beseitigen.

Zur Einigung der Koalitionsfraktionen über das geplante Sorgfaltspflichtengesetz erklärt BGA-Präsident Anton F. Börner:

“Es ist absolut unverständlich und höchst bedauerlich, dass die Bundesregierung auf den letzten Metern ein Gesetz verabschieden möchte, das nicht nur seinem eigentlichen Ziel nicht gerecht wird, sondern auch eine immense Belastung für die kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland darstellt.

Diese werden nämlich die Pflichten aufgehalst bekommen, die eigentlich den großen Unternehmen gelten sollten. Es ist geradezu absurd, dass dieses Gesetz ausgerechnet für große ausländische Konkurrenten und dominierende Handelsplattformen nicht gilt. Unter diesem Druck besteht die reelle Gefahr, dass sich die mittelständischen  Unternehmen aus Ländern mit hohem Menschenrechtsrisiko zurückziehen werden oder gar ganz zusammenbrechen. Den Menschenrechten, für die wir uns ganz klar einsetzen, ist damit wirklich nicht geholfen. Eine Politik, die damit den Wirtschaftsstandort Deutschland trotz aller Warnungen riskiert, wird früher oder später die Folgen dafür zu spüren bekommen.“

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