Kopp schließt Haftungsübernahmevereinbarung ab

Auf der Light+Building fanden vor wenigen Wochen bereits konstruktive Gespräche statt, nun ist es fix: Die Firma Heinrich Kopp GmbH hat mit dem ZVEH eine Haftungsübernahmevereinbarung (HÜV) abgeschlossen. Kopp wird damit in Zukunft die Innungsfachbetriebe der E-Handwerke mit zusätzlichen Leistungen bei der Abwicklung von Gewährleistungsfällen unterstützen. Konkret heißt das: Kopp erklärt sich bereit, die Kosten zu übernehmen, die den Innungsfachbetrieben durch ein ab Werk fehlerhaftes Produkt des Unternehmens entstehen – beispielsweise wenn sie es beim Kunden ausbauen und durch ein neues Produkt ersetzen müssen. Wichtig für den dreistufigen Vertrieb ist dabei, dass sich die Vereinbarung auf alle Produkte bezieht, die an den Großhandel geliefert und von den E-Handwerksbetrieben vom Großhandel bezogen wurden.

Konsequente Partnerschaft

„Wir freuen uns, mit der Firma Kopp einen weiteren Hersteller für eine HÜV gewonnen zu haben. Neben den E-Handwerksbetrieben und den Kunden profitiert auch das Unternehmen selbst: Es steigert sein Renommee, indem es für die Qualität seiner Produkte einsteht. Dies heben wir auch gerne im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit immer wieder hervor“, kommentiert Arnd Hefer, Vorsitzender des ZVEH-Fachbereichs Wirtschaft den Vertragsabschluss. Urs Krank, Vertriebsleiter Fachhandel bei Kopp betont: „Kopp bietet den Elektrohandwerksbetrieben seit langem ein umfassendes Garantiepaket für seine Produkte. Für uns war es daher nur konsequent, mit dem Abschluss der HÜV unser Bekenntnis auch gegenüber dem ZVEH zu unterstreichen.“

Quelle: ZVEH

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