EU regelt Abschaltautomatik bei Kaffeemaschinen ab 2015

Laut einer Umfrage der Deutschen Energie-Agentur (dena) steht in über 80 Prozent* der deutschen Haushalte eine strombetriebene Kaffee- oder Espressomaschine. Ab 1. Januar 2015 werden neue Kaffeemaschinen für den Haushalt verpflichtend mit einem  Mechanismus ausgestattet, der Strom spart, indem er das Warmhalten des Kaffees automatisch nach einer Zeitspanne zwischen 5 und 40 Minuten beendet. Der Einzelne kann so bis zu zehn Euro** im Jahr sparen. Europaweit kommen laut EU-Kommission bis zum Jahr 2020 Energieeinsparungen von mehr als zwei Terawattstunden pro Jahr zusammen. Zum Vergleich: Mit dieser Einsparung könnte in jedem deutschen Haushalt das ganze Jahr über zwölf Stunden täglich eine LED-Leuchte brennen***
„Die Funktion trägt dazu bei, die Energie-und Klimaschutzziele in Deutschland und Europa zu erreichen. Sie vermindert zudem die Stromkosten für Verbraucher, ohne dabei ihren Komfort einzuschränken“ fasst Annegret-Cl. Agricola von der Initiative EnergieEffizienz der dena das Potenzial der Abschaltautomatik zusammen.
Die von der EU-Kommission im Rahmen der EU-Ökodesign-Richtlinie erlassene Vorgabe führt damit eine Funktion verbindlich ein, die bei zahlreichen Kaffeemaschinen heute schon zum üblichen Funktionsumfang gehört: Nach einer begrenzten Wartezeit werden die Geräte automatisch in den Bereitschafts-/oder Aus-Zustand versetzt. Je nach Hersteller können Verbraucher an einigen Geräten aber weiterhin entscheiden, ob sie die automatische Abschaltung der Warmhaltefunktion zulassen oder den Zeitrahmen der Abschaltung ihren individuellen Bedürfnissen anpassen.
So zeigen sich beim Blick auf die Kaffeemaschinen bei den europäischen Nachbarn auch regionale Vorlieben: Während die Italiener halb- oder vollautomatische Espressomaschinen bevorzugen, bereiten Franzosen und Deutsche ihr Lieblingsgetränk vor allem mit Filterkaffeemaschinen zu.
Diese verfügen in den meisten Fällen über eine Heizplatte zum Warmhalten des Kaffees. Fließt der Kaffee nach dem Brühvorgang in eine ohnehin wärmeisolierende Kanne, so stellt sich die Warmhaltefunktion nach neuer EU-Richtlinie nach fünf Minuten ab, ohne Isolierkanne nach 40 Minuten. Für Kapselmaschinen und Vollautomaten gilt eine Wartezeit von 30 Minuten nach Abschluss des letzten Brühzyklus und von 60 Minuten nach Aktivierung der Tassenvorwärmfunktion.

*Quelle: Bundesweit repräsentative Verbraucherumfrage (N=2.002 Personen) der Initiative EnergieEffizienz der Deutschen Energie-Agentur (dena) im November 2013
**Annahmen: Strompreis 26 Cent pro Kilowattstunde, Leistungsaufnahme Ein-Zustand 60 Watt, Dauer Ein-Zustand 2 Stunden pro Tag, Leistungsaufnahme Standby alte Maschine 2 Watt, Benutzung einmal täglich
***Annahme: Stromverbrauch LED-Lampe: 10 Watt

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