EU-Kommission bessert bei der DS-GVO nach – aber nur ein bisschen

Die EU-Kommission will einen Teil der sogenannten GDPR-Review veröffentlichen, mit dem die seit fünf Jahren geltende Datenschutz-Grundverordnung nachgebessert werden soll. Im Mittelpunkt steht dabei eine bessere Zusammenarbeit der Datenschutzbehörden bei der Durchsetzung der DS-GVO in grenzüberschreitenden Fällen. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung:

„Die deutsche Digitalwirtschaft begrüßt die Initiative der EU-Kommission, die grenzüberschreitende Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung zu vereinfachen und zu harmonisieren. Allerdings wurde die Chance nicht genutzt, bei dieser Überprüfung der DS-GVO längst bekannte gravierende Probleme zu beheben. Es hat sich in den vergangenen fünf Jahren gezeigt, dass das sogenannte Kohärenzverfahren – also die Zusammenarbeit der verschiedenen Datenschutzbehörden untereinander und mit der EU-Kommission – nicht ausreichend funktioniert. Die Unternehmen in Europa stehen heute vor einem Auslegungswirrwarr zwischen den Mitgliedsstaaten, aber auch innerhalb einzelner Länder. Auch in Deutschland kann jede einzelne Landesdatenschutzbehörde ihre eigene Rechtsauffassung vertreten und durchsetzen. Diese Rechtsunsicherheit führt zu einem Standortnachteil, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen – der sich mit der zunehmenden Verbreitung von neuen Technologien wie etwa Künstlicher Intelligenz weiter verschärfen wird. Eine Aufsichtsharmonisierung und die Frage der Beratung der Unternehmen durch die Aufsichtsbehörden drängt insbesondere auch mit Blick auf anstehende neue Regulierungen wie etwa AI Act, Digital Services Act, Digital Markets Act und Data Act.

Die fehlende Harmonisierung hat zu einem sehr restriktiven Verständnis der DS-GVO in einigen Ländern geführt und damit zu spürbaren Wettbewerbsverzerrungen. In Deutschland zögern 62 Prozent bei der Datennutzung, weil sie Angst haben, gegen den Datenschutz zu verstoßen. 60 Prozent haben schon einmal Pläne für Innovationen gestoppt, weil datenschutzrechtliche Vorgaben oder Unsicherheiten sie dazu gezwungen haben. Im Interesse eines funktionierenden Binnenmarktes, des technologischen Fortschritts, der dringend benötigten Forschung – insbesondere im Bereich der Gesundheitsdaten – und des Ziels der EU, Datenräume zu unterstützen, müssen Datenschutzbehörden, Regulierungsbehörden und die Wirtschaft einen neuen Ansatz für Konsens und Dialog finden, um die Datenwirtschaft voranzubringen und gleichzeitig die Grundrechte zu wahren. Nur so kann das ursprüngliche Ziel der DS-GVO, nämlich ein einheitliches und zugleich angemessenes Datenschutzniveau in Europa zu schaffen, erreicht werden.“

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