Erfolg für Deutsche Umwelthilfe: Gericht untersagt Vertrieb von Energiesparlampen mit zu hohem Quecksilbergehalt

DUH begrüßt Entscheidung des Landgerichts Stade in der Auseinandersetzung mit der Brilliant AG und fordert bessere Kontrollen durch die zuständigen Behörden

Der Leuchtmittelhersteller Brilliant AG darf keine Energiesparlampen mit zu viel giftigem Quecksilber mehr vertreiben. So lautet das Urteil des Landgerichts Stade vom 13. Dezember 2012 (AZ 8 O 112/12). Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hatte bei mehreren Laboranalysen von verschiedenen Brilliant-Energiesparlampen deutliche Überschreitungen des gesetzlich erlaubten Grenzwerts für Quecksilber festgestellt. In einem Fall überschritt der gemessene Höchstwert mit 13 Milligramm (mg) den damals gesetzlich erlaubten Grenzwert um mehr als das Doppelte. Weil das Unternehmen einer Aufforderung der Umweltschutzorganisation nicht nachkam, den Vertrieb der betroffenen Lampen einzustellen, klagte die DUH wegen Verstoßes gegen das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).

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