Elektromobilität

Ehrgeiziges Ziel: EU-Einigung sieht alle 60 Kilometer eine Ladesäule vor

Die Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte politische Einigung, die Zahl der öffentlich zugänglichen elektrischen Ladestationen und Wasserstofftankstellen insbesondere auf den Strecken der wichtigsten Verkehrskorridore und an den wichtigsten Knotenpunkten der Europäischen Union zu erhöhen. Diese entscheidende Etappe beim Übergang zu einem emissionsfreien Verkehr trägt zur Verwirklichung unseres Ziels bei, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken. Insbesondere müssen bis 2025 bzw. 2030 die folgenden Hauptziele für den Infrastrukturausbau erreicht werden:

Das Tempo, in dem die Ladeinfrastruktur für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ausgebaut wird, muss mit dem Anstieg der Fahrzeugzulassungen mithalten. Zu diesem Zweck muss in den einzelnen Mitgliedstaaten für jedes zugelassene batteriebetriebene Fahrzeug eine Ladeleistung von 1,3 kW über eine öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur bereitgestellt werden. Darüber hinaus müssen ab 2025 auf den Strecken des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) alle 60 km Schnellladestationen mit einer Leistung von mindestens 150 kW installiert werden.

Ab 2025 müssen auf den Strecken des TEN-V-Kernnetzes alle 60 km und im größeren TEN-V-Gesamtnetz alle 100 km Ladestationen für schwere Nutzfahrzeuge mit einer Mindestleistung von 350 kW errichtet werden, wobei die vollständige Netzabdeckung bis 2030 zu erreichen ist.

Ab 2030 muss eine sowohl für Pkw als auch Lkw geeignete Wasserstoff-Betankungsinfrastruktur an allen städtischen Knoten sowie alle 200 km auf den Strecken des TEN-V-Kernnetzes errichtet werden.

Seehäfen mit mindestens 50 Hafenaufenthalten von großen Fahrgastschiffen oder 100 Hafenaufenthalten von Containerschiffen müssen bis 2030 landseitige Stromversorgung für diese Schiffe bereitstellen.

Flughäfen müssen stationäre Flugzeuge bis 2025 an allen Flugsteigen (Gates) und bis 2030 an allen Parkpositionen auf dem Flughafenvorfeld mit Strom versorgen. 

Die Betreiber von elektrischen Ladestationen und Wasserstofftankstellen müssen für vollständige Preistransparenz sorgen, eine einheitliche Ad-hoc-Zahlungsmethode wie Debit- oder Kreditkarte anbieten und relevante Daten, z. B. zum Standort, elektronisch zur Verfügung stellen, um sicherzustellen, dass die Kunden umfassend informiert sind.

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