E-Mobilität boomt – Gesetzgebung lahmt

Als Hauptakteur im Bereich Planung, Ausführung und Wartung von Ladeinfrastruktur gestalten die E-Handwerke das Gelingen der Energie- und Verkehrswende von Beginn an kontinuierlich mit. Die Leistungskompetenz unserer E-Mobilitäts-Fachbetriebe ist derzeit gefragt wie nie – und daran wird sich auch so schnell nichts ändern.

Wenn wir davon ausgehen, dass rund 80 Prozent der Ladevorgänge an privaten Ladepunkten stattfinden, ist die Wallbox im eigenen Carport, auf dem Stellplatz oder in der Garage die Basis für den nachhaltigen Ausbau der Ladeinfrastruktur. Einen guten Anschub leistet hier seit November 2020 die Bundesförderung mit einem Zuschuss von 900 Euro für nichtöffentliche Wallboxen an Wohngebäuden. Aufgrund der enorm hohen Nachfrage wurde das ursprüngliche Fördervolumen zwischenzeitlich sogar verdoppelt und beträgt nun insgesamt 400 Millionen Euro. Bei den Fördermitteln lohnt aber immer auch der Blick auf etwaige Förderungen im Bundesland.

Kein markanter Anschub hingegen ist durch das Gebäude- Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) zu erwarten. Die am 5. März verabschiedete Gesetzesfassung ist aus meiner Sicht nur ansatzweise tauglich, den flächendeckenden Ausbau zügig voranzutreiben. Denn Ladepunkte bei Neubauten und sanierten Immobilien müssten bereits ab dem ersten Parkplatz vorgesehen werden, zumindest jedoch planerisch über Leerrohre. Eine spätere Nachrüstung wird sonst um ein Vielfaches teurer. Konkret geht es hier um etwa 300 Euro für ein Leerrohr gegenüber etwa 5.000 Euro für eine Nachrüstung, wie eine gemeinsame Untersuchung von ZVEI und ZVEH ermittelt hat.

Der Erfolg der E-Mobilität entscheidet sich maßgeblich im privaten Bereich – und ausgerechnet kleinere Gebäude wie Einund Zweifamilienhäuser sind beim GEIG außen vor geblieben. Nicht nachvollziehbar ist zudem die im GEIG festgeschriebene Unternehmererklärung, mit der die ausführenden E-Handwerke in die Pflicht genommen werden sollen, auch wenn die Entscheidungshoheit in der Gebäudeplanung nicht bei ihnen liegt. Bleibt zu hoffen, dass im Rahmen der Evaluierung des Gesetzes nach zwei Jahren der erforderliche Nachbesserungsbedarf erkannt wird; wir lassen jedenfalls nichts unversucht, politische Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit zu leisten.

Wie überall gibt es auch bei der E-Mobilität Licht und Schatten. Das Licht überwiegt hier zwar deutlich, dennoch wäre eine durchdachtere Gesetzgebung für den kontinuierlichen Hochlauf der Ladeinfrastruktur wichtig. Wichtig für die Kontinuität beim Hochlauf ist allerdings auch die Produktverfügbarkeit bei Großhandel und Industrie, denn unzureichende Lagervorräte bremsen natürlich ebenfalls den zügigen Ausbau. Die Elektromobilität ist ein spannender und aufstrebender Markt – und für mich nicht zuletzt wieder mal ein schöner Beleg für die Weitsicht der E-Handwerke, mit der das Qualifizierungskonzept für E-Mobilitäts-Fachbetriebe schon frühzeitig entwickelt wurde, dass wir seither mit großem Erfolg im Schulungsprogramm der E-Akademie umsetzen.

Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen Auszug aus der April-Ausgabe der ElektroWirtschaft. Als Printabonnent haben Sie fünf Zugriffe auf die digitale Ausgabe inklusive. Stöbern Sie ansonsten in unserem Shop.

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