Die EU veröffentlicht neue Vorgaben zu Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung

Die Ökodesign-Vorgaben betreffen die Reparierbarkeit von Geräten, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, die Energieeffizienz sowie andere verbindliche Mindestanforderungen an die Produktgestaltung. Im Folgenden ein grober Überblick über die wesentlichen Änderungen: Die Lieferanten der betroffenen Produkte müssen ab dem Inverkehrbringen des letzten Exemplars eines Modells für eine mehrjährige Verfügbarkeit von Ersatzteilen Sorge tragen. Ersatzteile für elektronische Displays und Kühlgeräte müssen künftig sieben Jahre (Türdichtungen von Kühlgeräten sogar zehn Jahre) und für Haushaltswaschmaschinen, Haushaltswaschtrockner sowie Haushaltsgeschirrspüler mindestens zehn Jahre (bei bestimmten Ersatzteilen, deren Zugang für Reparaturfachbetriebe beschränkt werden kann, nur sieb
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